28. Juli 2019
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Beihilfe-App - jetzt auch für Bundeswehrangehörige freigeschaltet

Über die Beihilfebearbeitung haben wir in den letzten 1 1/2 Jahren viel geschrieben und zahlreiche Gespräche mit den Verantwortlichen geführt, kam es doch immer wieder - gerade bei den Versorgungsempfängern/innen - zu nicht mehr hinnehmbaren Zeitverzögerungen.

Umso mehr freut es uns nun, über das Rollout der Beihilfe-App des Bundes für die Bundeswehrangehörigen berichten zu können. Etwas, was bei den privaten Versicherern bereits selbstverständlich ist, wurde nunmehr auch für die Beihilfebearbeitung der Bundeswehrangehörigen umgesetzt.

Anfang Juni hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) mit dem Rollout der App für die ersten Bundeswehrangehörigen begonnen, bis Ende August sollen nun alle beihilfeberechtigten Beschäftigen und Versorgungsempfänger/innen der Bundeswehr die App nutzen können.

Nachfolgende Beihilfestellen sind für die Nutzung bereits freigeschaltet:

Am 29. Juli 2019 folgt als nächstes die Beihilfestelle Düsseldorf (Versorgungsempfänger/innen).

Alle Beihilfeberechtigten werden zudem nach Freischaltung individuell von ihrer jeweiligen Festsetzungsstelle mit dem nächsten Beihilfebescheid über die Nutzungsmöglichkeit der App informiert.

Die Vorteile des digitalen Antrags über die App-Nutzung:

Ein Antrag auf Beihilfe kann aber auch weiterhin in Papierform erfolgen.

Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass auch mit der App Belege erst ab einer Gesamtsumme von 200 Euro eingereicht werden dürfen.

  

Entsprechende Hinweise zur Nutzung und dem Datenschutz sowie eine Anleitung, wie man an die App kommt, diese installiert und nutzt, finden Sie hier:

FAQ zur Beihilfe-App

Video-Tutorial zur Beihilfe-App

Datenschutzerklärung

Hinweise zur Einführung der Beihilfe-App