15. Februar 2021
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Bundesbeamte: Besoldung und Versorgung sollen zum April angepasst werden

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent linear angehoben.

Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (Bund und Kommunen) vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und systemgerecht übernommen.

Zudem wird der Familienzuschlag reformiert und die Grundgehälter im einfachen und mittleren Dienst werden angehoben. Die entscheidende Neuerung (Umsetzung der beiden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur Alimentation) betrifft die Einführung eines von den stark differierenden örtlichen Wohnkosten abhängigen, in der Höhe gestaffelten Regionalen Ergänzungszuschlags. Dieser Ergänzungszuschlag gleicht einem „Ortszuschlag“ für Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten und wird systematisch in Ergänzung zum Familienzuschlag gewährt.

Wir kämpfen gemeinsam für Sie!

Aus Sicht des VBB die geht Anpassung der Besoldungsstruktur insbesondere unter Berücksichtigung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentation in die richtige Richtung. Allerdings bringt dieser Gesetzesentwurf je nach Einzelfall eine Erhöhung oder eine Reduzierung der kinderbezogenen Gehaltsbestandteile für Bundesbeamte mit sich. Dienstjüngere, ledige oder kinderlose Bundebeamte profitieren nicht von der Einführung des Regionalen Ergänzungszuschlags. Der langersehnte Beitrag in Form finanzieller Anreize für Nachwuchskräfte in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten bleibt weiterhin aus. Für den VBB ist dieser Ansatz schlecht nachvollziehbar, da sich Beamte in Metropolregionen aufgrund ihrer vergleichbar geringen Einstiegsgehälter und den erhöhten Lebenshaltungskosten zunehmend dem Lebensstandard der sozialen Grundsicherung annähern. Weiterhin sollte die Laufbahn des einfachen Dienstes aufgehoben und die Beschäftigten in die Laufbahn des mittleren Dienstes überführt werden!

Der VBB wird sich weiterhin für Ihre Interessen einsetzen, gemeinsam mit dem dbb und den Bundesbeamtenverbänden für alle Bundesbeamte!