23. April 2021
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Bundestag novelliert das Bundespersonalver­tre­tungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes“ (19/26820) beschlossen. Für den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP, dagegen die Fraktion Die Linke. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Dazu lag auch eine Gegenäußerung der Bundesregierung (19/26917) zur Stellungnahme des Bundesrates vor. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/28839) zugrunde.

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag

Mit der Novellierung des zuletzt 1974 reformierten Bundespersonalvertretungsgesetzes will die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Der Gesetzentwurf lege den Grundstein für ein modernes Personalvertretungsrecht des Bundes, verbessere die Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretungen und stärke die Mitsprache der Beschäftigten in wichtigen Bereichen, heißt es.

Einen Schwerpunkt der Novelle bildet nach Auskunft der Bundesregierung die Digitalisierung der Personalratsarbeit. Die Durchführung von Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen mache moderne Sitzungsformate auch für die Personalratsarbeit rechtssicher nutzbar. Beteiligungsverfahren könnten künftig ausschließlich elektronisch erfolgen. Zur frühzeitigen Erörterung ressortübergreifender Digitalisierungsprozesse werde die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte institutionalisiert.

Mitsprache bei flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten

Daneben soll die Novelle die Mitsprache der Personalvertretungen bei flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und bei Privatisierungen stärken.

Mit Übergangspersonalräten sollen die Beschäftigteninteressen bei Umstrukturierungen von Behörden gesichert werden. „Durch die grundlegende Neustrukturierung wird das Gesetz überdies deutlich anwenderfreundlicher“, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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