10. Januar 2022
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BwFuhrparkservice GmbH - Beistellung der Zivilkraftfahrer nicht verlängert

Der Hauptpersonalrat beim BMVg (HPR) wurde zur Verlängerung der Beistellung der Zivilkraftfahrer bis zum 31.12.2022 aufgefordert. Vorausgegangen waren mehrere Informationsveranstaltungen zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der BwFuhrparkservice GmbH und zu der Frage wie zukünftig der Kraftfahrbetrieb der Bundeswehr weitergeführt werden soll.

Hier wurden drei verschiedene Modelle betrachtet.

1. Weiterbetrieb durch die BwFuhrparkservice GmbH in optimierter Form

2. Betrieb in Eigenverantwortung durch die Bundeswehr

3. Abgabe an externen Betreiber

Die von Seiten des HPR gestellten Fragen, insbesondere nach Art, Umfang und nach den zu übertragenden Aufgaben, konnte das BMVg nicht vollständig beantworten. Lediglich Annahmen und Ideen, die bislang noch nicht entschieden sind, wurden durch das BMVg vorgetragen. Ebenfalls ist weiterhin unklar, wie die Entscheidung über die Folgelösung des Fahrbetriebes ausfällt. Mit einer Entscheidung ist erst ab Mitte des Jahres 2022 zu rechnen.

Der HPR konnte dem Anliegen des Ministeriums zur Verlängerung der Beistellung aufgrund der bestehenden Unklarheiten nicht zustimmen. Gleichzeitig hat der HPR einen Initiativantrag zu einer Übergangslösung ab 01.01.2022 gestellt, der den Fahrbetrieb weiter sicherstellen soll.

Das Ministerium hat daher mit Erlass P II 7 vom 21.12.2021 eine Übergangsregelung bis zum 31. März in Kraft gesetzt, die die Arbeitsfähigkeit der BwFPS GmbH gewährleistet.

Sicherung der Kraftfahrerpauschalen bis 30.06.2022

Kurz vor Weihnachten kam große Unruhe beim betroffenen Personal auf. Am 10.12.2021 teilte das Bundesministerium des Innern in einem Rundschreiben mit, dass die übertariflichen Maßnahmen zur Sicherung des Pauschalentgelts von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern des Bundes vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2021 nicht verlängert werden und die tariflichen Bestimmungen wieder anzuwenden sind. Das BMI begründet diese Entscheidung damit, dass im 2. Halbjahr 2021 keine vergleichbar massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens und entsprechend auch der Arbeitswelt vorlagen.

Im Weiteren führt das BMI aus, dass sich das derzeitige Fahrtenaufkommen auch in Folge einer gewandelten Arbeitswelt verringert hat. Die fortschreitende Digitalisierung u. a. durch verstärkte Nutzung von Videokonferenztechnik und auch neue Nachhaltigkeitszielsetzungen wirken sich insoweit auf den Kraftfahrbetrieb aus. Lediglich für den Übergang in das tarifvertragliche Entgeltsystem der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer sollte bis zum 30.06.2022 das Entgelt um eine Pauschalgruppe niedriger gesichert werden. Dies hätte bei vielen Kolleginnen und Kollegen zu großen Teilen mit erheblichen Gehaltseinbußen geführt.


Dank schnellen Handelns der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte Bund konnte hier noch eine Kehrtwende herbeigeführt werden. Ein persönliches Schreiben an die frisch im Amt eingeführte Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser, hat auf den Missstand aufmerksam gemacht.

Dies führte dazu, dass mit Rundschreiben D5-31005/26#1 vom 23.12.2021 der vorherige Erlass aufgehoben wurde und die Übergangsregelung zur Sicherung des Pauschalentgeltes bis zum 30.06.2022 fortgeführt wird.

Der VBB begrüßt die Entscheidung des BMI; diese gibt zumindest für das nächste Halbjahr vielen Tarifbeschäftigten Planungssicherheit.

Verlängerung übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund Corona-Virus (COVID 19)