02. Dezember 2020
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

COVID-19-Schutzimpfung für beihilfeberechtigte Personen

Grundlage für die COVID-19-Schutzimpfung ist die „Nationale Impfstrategie COVID-19 - Strategie zur Einführung und Evaluierung einer Impfung gegen Sars-CoV-2 in Deutschland“ vom 06. November 2020. Diese gilt auch für beihilfeberechtigte Personen.

Die Beihilfestellen sind NICHT für die Organisation der COVID-19-Schutzimpfung zuständig und können diesbezüglich auch keine Auskunft geben.

Zielsetzung dieser Strategie unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch Institut (RKI), dem Paul-Ehrlich-Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist die möglichst schnelle Bereitstellung wirksamer Impfstoffe in ausreichender Menge.

Wie den Medien zu entnehmen ist, befinden sich erste Impfstoffe im Zulassungsverfahren und noch zum Jahreswechsel soll mit ersten Impfungen begonnen werden.

Es werden anfangs jedoch limitierte Mengen von verschiedenen Impfstoffen zur Verfügung stehen. Daher wird eine Priorisierung von vorrangig zu impfenden Personengruppen anhand der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erforderlich sein.

Zuerst wird die Durchführung der Impfungen in zentralen Impfzentren erfolgen. Diese Impfzentren werden von den Bundesländern aufgebaut und von den Kassenärztlichen Vereinigungen und Gesundheitsämtern betrieben. Sobald ausreichende Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, wird angestrebt, die Impfungen in die reguläre ärztliche Versorgung zu übergeben.

In der ersten Phase können sich voraussichtlich vorrangig Risikogruppen und medizinisches Fachpersonal impfen lassen.

In der zweiten Phase soll die Impfung für die Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehen.

Die Impfung ist grundsätzlich freiwillig.

Eine Rechtsverordnung soll regeln, dass gesetzlich Versicherte und nicht gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine kostenfreie COVID-19-Schutzimpfung haben. Somit soll auch für beihilfeberechtigte Personen die Impfung ohne Kosten möglich sein.

Weitere Informationen zum genauen Anmelde-Verfahren und den Voraussetzungen werden über die Medien sowie die örtlich zuständigen Behörden erfolgen.

 

Hier geht es zur Nationalen Impfstrategie COVID-19 - Strategie zur Einführung und Evaluierung einer Impfung gegen Sars-CoV-2 in Deutschland vom 06. November 2020