Verwendungswechsel, Mindestbewährungszeiten – diese „Pflichttore“ im dienstlichen Werdegang einer Beamtin oder eines Beamten gehören der Vergangenheit an.
In der neuen Version der Vorschrift A 1340/16 „Personalentwicklung für Beamtinnen und Beamte“ gilt u.a. eine deutliche Reduzierung der Verwendungswechsel im mittleren und gehobenen Dienst, der Wegfall der ministeriellen Schleife und die Einführung eines Development Center. Die Gesprächsformate zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten werden gestärkt, Anreiz statt Pflicht steht im Vordergrund.
Reduzierung der Verwendungswechsel
Für den mittleren Dienst ist von A6 bis A8 kein Verwendungswechsel mehr notwendig. Ein Verwendungswechsel ist erst bei einer förderlichen Verwendung zur A9 zwingend.
Im gehobenen Dienst ist grundsätzlich ein Verwendungswechsel im Bereich von A9 bis A11 vorgegeben. Der nächste Verwendungswechsel erfolgt bei einer förderlichen Verwendung zur A12.
Im höheren Dienst ist ein Verwendungswechsel in den Besoldungsgruppen A13 und A 14 vorgesehen, dann erst wieder in förderlichen Dienstposten ab A15.
Development Center
Zunächst wird für die Besoldungsgruppen A10 und A14 ein Development Center eingeführt. Ziel ist es individuelle Kompetenzen auf freiwilliger Basis einzuschätzen. Ein weiterer Aufbau des Development Centers ist vorgesehen.