22. März 2020
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Dienst- oder Truppenausweis ist zunächst ausreichend

Für den Fall der Anordnung möglicher Ausgangsbeschränkungen ist es nach Abstimmung in der Staatssekretärsrunde am 20.03.2020 und nach Absprache mit dem BMI für den Weg vom Wohnort zum Dienstort und umgekehrt sowie für Dienstwege im Falle einer Kontrolle nicht erforderlich, einen gesonderten Passierschein vorzulegen, dies teilte das Corona-Lagezentrum des Bundesministeriums der Verteidigung mit.

Die Vorlage des Dienst- oder Truppenausweises ist zunächst ausreichend.

Am Samstag, 21.3.2020, trat bereits die von Ministerpräsident Markus Söder angekündigte Ausgangsbeschränkung für Bayern zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft.