26. Mai 2023
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Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten II im Bundesministerium der Verteidigung

Nachdem Corona -hoffentlich- Geschichte ist, stellte sich die Frage, wie es mit dem mobilen Arbeiten im BMVg weitergehen soll. Daher hatte der GPR beim BMVg frühzeitig die Initiative ergriffen, und den Abschluss einer Dienstvereinbarung angeregt, um verbindliche Regelungen für die Beschäftigten und die Vorgesetzten für ein „New Normal“ zu schaffen.

Eine Rückkehr zur vollständigen Präsenzpflicht war genauso undenkbar wie das fast ausnahmslose mobile Arbeiten zu Corona-Zeiten. Eine Zwischenlösung musste gefunden werden. Die Dienstvereinbarung mobiles Arbeiten II hat nun die Rahmenbedingungen geschaffen und trägt zu einer weiteren Flexibilisierung des Arbeitens im Ministerium bei.  Am 10. Mai 2023 haben Herr Staatssekretär Nils Hilmer und der Gesamtpersonalrat beim BMVg die Dienstvereinbarung unterzeichnet.

Beschäftigte können während der Funktionszeit - das ist der Teil der regelmäßigen Arbeitszeit, indem die Arbeitsfähigkeit in den Organisationseinheiten durch Absprache zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten in der Zeit von 9:00 bis 15 Uhr sichergestellt wird -  nach Absprache mit den Vorgesetzten mobil arbeiten, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Außerhalb der Funktionszeit können die Beschäftigten selbst entscheiden, ob sie mobil arbeiten möchten. Die Beschäftigten können bis zu 50 Prozent ihrer individuellen Regelarbeitszeit mobil arbeiten. Die Vorgesetzten können im Einzelfall auch einen höheren Umfang gestatten. Es besteht auch die Möglichkeit, zusammenhängend bis zu zwei Wochen lang mobil zu arbeiten. Dies dürfte vor allem für die vielen Fernpendler eine Entlastung sein. Um Entfremdungstendenzen vorzubeugen, kann in einer Teamvereinbarung ein wöchentlicher oder zweiwöchentlicher Präsenztag festgelegt werden, an dem alle Beschäftigten des Organisationselementes in der Dienststelle anwesend sein sollen. Die Dienstvereinbarung soll nach einem ersten Praxistest evaluiert werden. Mit der Dienstvereinbarung erhalten die Beschäftigten mehr Freiheit, Selbständigkeit sowie Gestaltungsspielräume und damit insgesamt mehr Arbeitszufriedenheit.

Der VBB begrüßt diese moderne und flexible Arbeitsform als wichtigen Baustein für einen attraktiven Arbeitgeber. Der VBB fordert jedoch seit längerem eine Rahmendienstvereinbarung über mobiles Arbeiten für den gesamten Geschäftsbereich.