20. September 2022
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Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022

Immer wieder erreichen uns Fragen zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses, der einige Leistungsverbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger vorsieht.

Wir stellen einige Kernelemente vor - unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass es sich in weiten Teilen um eine Absichtserklärung der Bundesregierung handelt, aus der sich noch nicht direkt Ansprüche ableiten lassen. Für die meisten Regelungen bedarf es noch der Verabschiedung gesetzlicher Regelungen durch den Deutschen Bundestag und der Zustimmung des Bundesrates. Im Laufe der politischen Umsetzung werden sich Änderungen und Präzisierungen ergeben, die Sie bitte in der Presse verfolgen.

Daraus folgt auch, dass Fragen nach der direkten Betroffenheit von Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten des Bundes noch nicht beantwortet werden können. Selbstverständlich ist der VBB über den dbb an den Gesetzgebungsverfahren beteiligt und wird eine größtmögliche Einbeziehung der Beamten und Beamtinnen sowie der Beschäftigten der Bundeswehr fordern.

Im Einzelnen (Auszüge aus dem Text):

Energiepreispauschale

„Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig.

Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.

Nach dem Heizkostenzuschuss für BaföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. „

Abbau der Kalten Progression

„Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif ab dem 1. Januar 2023 angepasst. Wenn im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, werden die Werte angepasst.“

Kindergeld

„Die Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024. Damit wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das für 432 Euro jährlich mehr für die kommenden zwei Jahre. „

Konzertierte Aktion

„Die Bundesregierung diskutiert im Rahmen der „Konzertierten Aktion“ gemeinsam mit den Sozialpartnern, wie mit den gestiegenen Preisen und den damit einhergehenden realen Einkommensverlusten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgegangen werden kann. Die Sozialpartner entwickeln praxisnahe Lösungen. Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.“

Home-Office Pauschale

„Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich.“

Arbeitnehmerpauschbetrag

„Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.“

Fernpendlerpauschale

„Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. „

Hier der Link für den gesamten Text:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Schlaglichter/Entlastungen/ergebnispapier-des-koalitionsausschusses.pdf?__blob=publicationFile&v=4