Fachspezifische Qualifizierung für den Aufstieg in den gtVD -Verwendungsbereich Brandschutz bei der Beschäftigungsdienststelle Zentrum Brandschutz der Bundeswehr in 87527 Sonthofen
Ausschreibungsschluss: 22. September 2024.
Das BAPersBw beabsichtigt, Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr im mittleren technischen Verwaltungsdienst -Verwendungsbereich Brandschutz - zum Aufstieg in den gehobenen technischen Vorbereitungsdienst - Verwendungsbereich Brandschutz -durch Teilnahme an einer fachspezifischen Qualifizierung gemäß § 38 i. V. m. 35 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und § 36 BLV zuzulassen.
Die Ausschreibung der Bundeswehr ist unter dem Referenzcode B750432GB-2024-00005951-I im Intranet. Registrieren Sie sich auf dem Bewerbungsportal der Bundeswehr.
Aber Achtung! Die aktuelle Ausschreibung endet am 22. September 2024. Verpassen Sie Ihre Chance nicht und informieren Sie bitte Ihre Kolleginnen und Kollegen, für die das Verfahren von Interesse sein könnte.
Dem Auswahlverfahren ist eine Vorauswahl mit einem Leistungstest in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie vorgeschaltet. Das Kursangebot und Hinweise zur Vorbereitung auf den Leistungstest sind unter der Homepage vom BizBw zu finden.
Qualifikationserfordernisse:
Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren:
• Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung des mittleren technischen
Verwaltungsdienstes -Verwendungsbereich Brandschutz.
• Sie haben sich nach Ablauf der Probezeit in einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren bewährt.
• Sie haben seit mindestens drei Jahren das erste Beförderungsamt (OBrdMstr‘in bzw.
OBrdMstr) erreicht.
• Sie haben bei Ablauf der Ausschreibungsfrist das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet.
• Sie sind in der letzten dienstlichen Beurteilung mit der höchsten oder zweithöchsten Note
Ihrer Besoldungsgruppe oder Funktionsebene beurteilt worden.
Voraussetzung für die Teilnahme am Aufstiegsverfahren:
• Sie besitzen die uneingeschränkte Feuerwehrdienstverwendungsfähigkeit und die
uneingeschränkte Atemschutzgeräteträgertauglichkeit nach G 26.3.
• Sie sind uneingeschränkt kraftfahrverwendungsfähig und verfügen über die Dienstfahrerlaubnis der Klassen B und C oder sind bereit, diese zu erwerben. Mit dem Führen eines Dienst-Kfz erklären Sie sich einverstanden.
Der VBB wünscht allen Kolleginnen und Kollegen, die sich bewerben, viel Erfolg!