19. März 2020
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Im Interview...

Das VBB-Magazin befragte den Bereichsvorsitzenden VIII, RDir Wolfgang Bernath, zur bevorstehenden Personalratswahl

Im Vorfeld der Personalratswahl 2020 taucht erstmals auch eine bisher unbekannte freie Wahlvorschlagsliste für den HPR und die Personalvertretungen im BMVg auf. Diese bestehen zum erheblichen Teil aus ehemaligen und aktiven Mitgliedern des VBB. Wie gehen Sie damit um?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass Konkurrenz willkommen und charakteristisch für unsere Demokratie ist, in der wir leben dürfen.

Der VBB ist die mitgliederstärkste und maßgebliche Berufsorganisation vornehmlich der in der Bundeswehr tätigen Beamtinnen und Beamten. Seit den Aufbaujahren der Bundeswehr steht der Verband erfolgreich an der Seite der Wehrverwaltung und wird es auch in Zukunft bleiben. Vereinzelt verlassen aus unterschiedlichen Gründen unzufriedene Mitglieder den VBB und wechseln in einen anderen Verband. Das gibt es nicht nur bei uns. Wenn allerdings andere Verbände nicht bereit sind, diese Wechselkandidaten bei sich aufzustellen, und die daher eine freie Liste bilden müssen, spricht das alleine schon für sich. Warum wohl hat nicht nur der VBB bestimmte Personen nicht als Kandidaten aufgestellt?

Welche Motive treiben Ihrer Ansicht nach die handelnden Personen?

Grundsätzlich können und sollten sich die Beschäftigten über jede Person freuen, die bereit ist, sich in der Personalratsarbeit zu engagieren. Man sollte jedoch bedenken, dass Personalräte auch als Plattformen für Personen mit einem Hang zur ausgeprägten Selbstdarstellung und Förderung der eigenen Person dienen. Wer unseren Verband zur reinen Selbstdarstellung und für das eigene Fortkommen zu missbrauchen versucht, passt nicht zum VBB.

Wie bewerten Sie die Ziele dieser freien Liste?

Wer für einen Berliner Personalrat damit wirbt, sich für Berliner Themen einzusetzen, wirbt mit dem Selbstverständlichen. Wer sich für moderne Arbeitszeitmodelle einsetzen will, hat anscheinend nicht mitbekommen, dass gerade das BMVg der Vorreiter dieser Modelle im Geschäftsbereich ist. Gerade das BMVg ist hier im Sinne seiner Beschäftigten hervorragend aufgestellt.

Diese freie Liste wirbt mit ihrer Vernetzung auch in andere Ministerien.

Auch das ist für den VBB – mit dem dbb als Dachverband - gelebte Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus sind die Vorsitzenden der Personalräte beim BMVg ohnehin Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der (Haupt)Personalräte der obersten Bundesbehörden. Also bestens vernetzt. Wenn man sich dort jedoch konsequent fast jeder Mitarbeit verweigert, beschädigt man den Ruf des BMVg. Es genügt eben nicht, lediglich Teil eines Gremiums zu sein und jemanden nur zu kennen. Man muss auch etwas für die verbandspolitischen Ziele bewegen wollen und nicht nur für sich selber.

Wie fortschrittlich zeigt sich das BMVg im Vergleich zu anderen obersten Bundesbehörden?

Die Arbeitszeitregelung habe ich als Beispiel bereits genannt. Hier liegt das BMVg ganz vorne – haben wir doch eine Kernzeitvariable eingeführt, die es ermöglicht, von den Vorgaben des Kabinettsbeschlusses abzuweichen. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen arbeiten bereits mit SINA-Workstations. Die Möglichkeiten der Telearbeit („Homeoffice“) werden von den Beschäftigten gerne genutzt und tragen zur hohen Arbeitszufriedenheit bei. Ebenso wird das Stellenbesetzungsverfahren nach § 27 BLV im BMVg häufiger angewendet als in anderen Häusern.

Wie bewerten Sie die Forderung nach einem eigenen Personalentwicklungskonzept für das BMVg?

Das Personalentwicklungskonzept hat – wie der Name schon sagt - das Ziel, dass das Personal entwickelt werden soll und sich auch entwickeln kann. Dies ist in einem so komplexen Bereich wie dem Verteidigungsressort nur möglich, wenn man auch Verwendungen in anderen Dienststellen wahrnimmt. Für das BMVg wird in der Regel erfahrenes Personal aus dem nachgeordneten Bereich rekrutiert. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Direkteinstellungen sollten weiterhin die Ausnahme bleiben. Ein isoliertes Personalentwicklungskonzept nur für das BMVg macht in meinen Augen deshalb keinen Sinn.

Kann Personalratsarbeit in einer freien Liste besser laufen, weil man von Verbandsvorgaben unabhängig ist?

Unser Verband macht keine Vorgaben, die Bereiche sind keine Befehlsempfänger. Was die Durchschlagskraft des VBB ausmacht, ist seine erfolgreiche Lobbyarbeit: Personalräte tragen ihre Anliegen zunächst an den Verband heran. Dieser sucht dann, mit all seiner Kompetenz ausgestattet, das Gespräch mit den Leitungen und Ansprechpartnern der Häuser sowie mit Verbündeten in der Politik. Einzelpersonen sind dagegen eher machtlos, auch wenn einige dies manchmal durch großes Getöse zu übertünchen versuchen. Einzelpersonen oder freie Listen ohne die Durchsetzungskraft des Verbandes im Rücken hätten z.B. die Abgabe des Travelmanagements in ein anderes Ressort nie verhindert. Das BAAINBw wäre ohne den Widerstand des VBB schon längst teilprivatisiert. Ohne uns wäre die Hebung von 20% der A13g-Dienstposten auf A13g mit Zulage nicht gelungen. Auch die Bündelung von Dienstposten lässt sich als Einzelperson in der Personalratsarbeit nicht vorantreiben.

Was raten Sie den Wählerinnen und Wählern?

(Falsche) Behauptungen und Versprechungen lassen sich – gerade in der heutigen Zeit sog. Fakenews - sehr leicht aufstellen und verbreiten. Ich rate dazu, genau zu überlegen, ob man seine Wahlentscheidung auf der Basis zweifelhafter Werbebotschaften und Versprechungen treffen möchte oder auf die Ergebnisse kontinuierlicher harter Arbeit baut. Hier war und bleibt der VBB glaubwürdig und verlässlich. Mit bloßem Imponiergehabe auf allen Ebenen und Überschätzung der eigenen Fähigkeiten und Einflussmöglichkeiten kann nichts verbessert werden. Wir pflegen den respektvollen Umgang mit unseren langjährigen und neuen Gesprächspartnern, beginnend mit der Leitung des BMVg. Insbesondere arbeiten wir in den Personalräten aktiv, vertrauensvoll und erfolgreich miteinander, anstatt zu spalten. Das ist es, was uns stark macht: #WirsindVBB – Für das Zivilpersonal der Bundeswehr!