19. November 2020
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Informationen vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Wie der Tagespresse zu entnehmen war, ist aufgrund der Leistungsentwicklung und der Kapitalmarktentwicklung zum 1. Januar 2021 eine im Einzelfall erhebliche Anpassung der Beiträge im Bereich der beihilfekonformen Restkostenversicherung erforderlich. Die Anpassung fällt dabei insbesondere dann erheblich aus, wenn die Beiträge zum ersten Mal seit mehreren Jahren angepasst werden.

Zur Einordnung und ggf. auch zur Beantwortung von Fragen finden Sie nachstehend einige Informationen, die dem VBB freundlicherweise vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. zur Verfügung gestellt wurden:

Beitragsvergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung

Zur Einordnung der Beitragsanpassung hat das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) einen Beitragsvergleich zwischen PKV und GKV von 2011 bis 2021 angestellt. Die Anpassungen zum 1. Januar 2021 sind daher bereits enthalten. Daraus ergibt sich: Die Beitragseinnahmen der Privaten Krankenversicherung je Vollversicherten, hierzu zählen auch die Beihilfeberechtigten, zeigen von 2011 bis 2021 einen Anstieg – einschließlich der Anpassung zum 1. Januar 2021 – von 3 % p. a., summiert auf 33,9%.

Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung je Versicherten zeigen im selben Zeitraum einen Anstieg um 38,4 %. Dies entspricht einem Anstieg von + 3,35 % p. a. Berücksichtigt sind hier bereits die beitragssteigernden Effekte zum 1. Januar 2021. Dies sind die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze anhand der Lohnentwicklung um 1.800 Euro, der Anstieg der beitragspflichtigen Einkommen sowie eine Anhebung der Zusatzbeiträge um durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte.

Hieraus ergibt sich, dass die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung in den letzten 10 Jahren einschließlich 2021 nicht stärker gestiegen sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der jetzigen, spürbaren Erhöhung sollten die Versicherten daher stets auch die langfristige Beitragsentwicklung im Blick haben, auf das Ganze gesehen ist sie sogar günstiger als in der GKV. Auch die Untersuchungen der Debeka bestätigen dies. Im Auftrag der Debeka hat das unabhängige IGES Institut für die letzten 20 Jahre eine günstigere Beitragsentwicklung für Debeka-Versicherte als in der GKV ermittelt: Einschließlich der Erhöhung zum 1. Januar 2021 beträgt der Anstieg über die 20 Jahre hier nur 2,8 %, in der GKV im selben Zeitraum 2,9 % p. a.

Treiber für die Beitragserhöhungen sind zum einen der Anstieg der Ausgaben für Behandlungskosten aufgrund des medizinischen Fortschritts, neuer Behandlungsmethoden und Arzneimittel sowie sinkende Kapitalerträge infolge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Ein erheblicher Teil der höheren Beiträge fließt in das PKV-typische Vorsorgekapital für die Finanzierung der Krankheitskosten im Alter. Diese sogenannten Alterungsrückstellungen bleiben den Versicherten also erhalten und dienen ausschließlich der zukünftigen Finanzierung von Versicherungsleistungen.

Hintergrund der unregelmäßigen Beitragserhöhung sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Beitragsanpassung. Danach darf die Private Krankenversicherung die Beiträge immer erst nachträglich an den tatsächlichen Kostenanstieg anpassen. Die Anpassung darf erst und nur dann erfolgen, wenn vorgegebene Schwellenwerte überschritten werden. Dadurch staut sich Anpassungsbedarf über mehrere Jahre auf. Es entsteht ein „Wechselbad“ zwischen mehreren Jahren ohne Anstieg und einzelnen größeren Erhöhungen. Dies wollen wir den Versicherten durch eine Änderung der Regelungen über die Beitragsanpassung gerne ersparen. Wir haben der Politik konkrete Vorschläge unterbreitet, die eine Verstetigung der Beitragsanpassung ermöglichen. Leider blockiert die SPD bislang nötige Gesetzesänderungen.

Weitere Informationen

Eine FAQ-Liste zu der PKV-Beitragsanpassung 2021 hat der PKV auch auf seiner Webseite bereitgestellt:

www.pkv.de/themen/krankenversicherung/pkv-beitrag-2021/

Soweit die Auskünfte seitens der PKV mit E-Mail vom 18. November an den VBB.