22. Oktober 2024
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Kaltstartakte

Mit Wirkung vom 01. August 2024 wurde das regelungsnahe Dokument ARD-2641/1a in Kraft gesetzt. Besser bekannt ist diese ARD unter der Überschrift Kaltstartakte.

Die Kaltstartakte im Geltungsbereich der Bundeswehr ist eine Handreichung zur Unterstützung und Sensibilisierung aller Bundeswehrangehörigen zum Thema „Herstellung der persönlichen Einsatzbereitschaft“ („Kaltstartfähigkeit“) und soll als Zielgruppe alle Angehörigen der Bundeswehr erfassen.

Aber was steckt nun hinter der „Kaltstartfähigkeit“ und warum sollen alle Angehörigen, darunter nun auch alle Zivilbeschäftigten der Bundeswehr, hierzu sensibilisiert werden?

Ein Blick in Punkt 1.1 Zweck der Vorschrift bringt ein wenig Aufschluss über die Hintergründe des Dokuments. Im Rahmen der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) ist es u.a. unerlässlich eine schnelle Reaktionsfähigkeit jedes Einzelnen zu erlangen. Hierbei sollen die Beschäftigten der Bundeswehr mit der Kaltstartakte unterstützt werden, im Rahmen ihrer persönlichen Vorsorge Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen und räumt mit diesem regelungsnahen Dokument auch der persönlichen Vorsorge einen hohen Stellenwert ein.

Die Kaltstartakte ist rein für den persönlichen und individuellen Gebrauch gedacht. Dabei ist es jedem/jeder Beschäftigten selbst überlassen, ob und in welchem Umfang diese Unterlagen ausgefüllt werden. Daraus folgt, dass die Erstellung der Akte und die Befüllung der Unterlagen der Kaltstartakte eine freiwillige Entscheidung für jede Einzelne / jeden Einzelnen ist.

Mit den online abrufbaren Dokumenten werden die Beschäftigten dabei unterstützt auf die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen aufmerksam zu werden und diese Maßnahmen bereits frühzeitig vorzubereiten. Im Falle eines schnell erforderlichen Einsatzes ist mit den bereits erstellten Unterlagen Sorge getragen, dass sich die betroffenen Personen auf andere weitere wichtige Maßnahmen konzentrieren können. Vor allem werden sie und ihre Familien, Angehörige und Freunde mit diesen, oftmals auch mit viel Vorbereitungs- und Überlegungszeit verbundenen Angelegenheiten, entlastet.

Die Kaltstartakte ist so aufgebaut, dass diese an den persönlichen Verhältnissen orientiert angelegt werden kann. Auch Änderungen in den Lebensverhältnissen können jederzeit inhaltlich angepasst und in der Akte ausgetauscht werden.

Für die Verbreitung und Befassung mit der Kaltstartakte sind die jeweiligen Dienststellen (mil und ziv) zuständig. Hierbei insbesondere für die Sensibilisierung auf die Zeitenwende und die Refokussierung der Bundeswehr auf die LV/BV. Die Zurverfügungstellung des Dokuments, an die bei ihnen beschäftigten Bundeswehrangehörigen, regeln die Dienststellen in eigener Verantwortung. Der Sozialdienst der Bundeswehr übernimmt auf Anfrage Erläuterungen und gibt Hilfestellungen zu inhaltlichen Fragen zum Thema der Kaltstartakte. Die Unterrichtungen erfolgen nach gemeinsamer Terminabsprache zwischen Dienststelle und Sozialdienst.

Die ein oder der andere wird sich nun Fragen: Aber warum soll ich als Zivilbeschäftigte/r nun diese Kaltstartakte erstellen?
Aus folgenden Gründen spricht alles für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen: Für alle Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist die Regelung der persönlichen Vorsorge absolut sinnvoll; im Falle einer schnell erforderlichen Einsatzbereitschaft kann die kurze Zeit vor der Zusammenziehung für andere wichtige Dinge und die Zeit mit der Familie/mit Freunden genutzt werden; im Falle der LV/BV kann es durchaus möglich werden, dass auch Zivilpersonal kurzfristig zur Dienst- oder Arbeitsleistung an anderen Orten innerhalb Deutschlands herangezogen werden wird.

Auch wenn der Mensch dazu neigt sich nicht gerne mit unangenehmen Dingen zu beschäftigten, so sollen mit dieser Kaltstartakte die Beschäftigten der Bundeswehr sensibilisiert werden zu erkennen, wie wichtig diese Themen und deren klare Regelungen für den „Fall der Fälle“ für die Familien, für den Freundeskreis, etc. sind.  Dies gilt für alle Situationen im Leben. Sei es für den Hintergrund der LV/BV, aber auch für z.B. Unfälle, Krankheiten, unvorhersehbare Ereignisse, o.ä..
Die Inhalte der Akte oder aber auch die bereits existierende - durch BMVg zur Verfügung gestellte - Notfallmappe sind ebenfalls sinnvoll für Ihre Familienangehörige und Freunde. Nutzen Sie diese Informationen und Inhalte der Kaltstartakte um in Ihrem privatem Umfeld darüber zu sprechen und auch die in Ihrem Leben teilhabenden Menschen mit einzubeziehen.

Die Dokumente der Kaltstartakte sind über das Regelungsmanagement der Bundeswehr abrufbar. Bitte achten Sie darauf, dass aus rechtlichen Gründen einige Vollmachten/Verfügungen handschriftlich erstellt werden müssen. Einen Hinweis darauf erhalten Sie in den Dokumenten.