11. Dezember 2020
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Kostenlose FFP2-Masken für Risikogruppen

Bei den Beihilfestellen des Bundesverwaltungsamtes (BVA) gehen derzeit vermehrt Anfragen in Zusammenhang mit der Bereitstellung der kostenlosen FFP2-Masken für Risikogruppen ein. Ähnlich wie bei der COVID-19-Schutzimpfung sind die Beihilfestellen nicht für die Ausgabe oder Organisation der Schutzmasken zuständig.

Grundlage wird eine Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung sein. Danach erfolgt die weitere Information über die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen.

Auf der Internetseite des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heißt es dazu:

„Die Ausgabe startet bereits im Dezember, um gerade in der Weihnachtszeit das Infektionsrisiko zu verringern - etwa bei Besuchen oder Einkäufen. Im ersten Schritt ist vorgesehen, dass sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke abholen können. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der genannten Risikogruppen. Diese Regelung gilt für die Festwochen und ist bis 31. Dezember gültig.

Für die Zeit danach erhalten alle Berechtigten zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. Die übrigen Kosten werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen.“

Weitere Informationen sind uns derzeit dazu auch nicht bekannt.