08. Mai 2022
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

KraftfahrerTV Bund; Weitere Verlängerung der übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe bis Dezember 2023

Mit dem aktuellen Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (KraftfahrerTV Bund hier: Übergangsweise übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe; Bezug: Rundschreiben vom 23. Dezember 2021 – D5-31005/26#10) vom 6. Mai 2022 wird für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund erneut die übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe verlängert. Sie bleiben demnach bis zum 31. Dezember 2023 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie im ersten Kalenderhalbjahr 2020 zugeordnet waren, und zwar unabhängig von der im ersten und zweiten Kalenderhalbjahr 2022 sowie ersten Kalenderhalbjahr 2023 geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit.

Das BMI begründet die übertarifliche Maßnahme damit, daß durch die Corona-Pandemie sich die Arbeitsweise der Bundesverwaltung nachhaltig verändert hat. Dieser Wandel hat sich insbesondere durch die verstärkte Nutzung von Home-Office sowie der zunehmenden Verwendung von Videokonferenztechnik niedergeschlagen. Dadurch haben sich auch anhaltende Effekte auf das Fahrtenaufkommen der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer gezeigt. Die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung verfestigen diese Veränderungen weiter. Es ist daher davon auszugehen, dass das Fahrtenaufkommen im Vergleich zur vorpandemischen Zeit in den Fahrbereichen deutlich reduziert bleibt.

Diese übertarifliche Maßnahme trägt daher dem Umstand Rechnung, dass die geleisteten Überstunden im Bereich des KraftfahrerTV Bund einen relevanten Teil des Entgelts für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ausmachen. 

Die Dienststellen sind aufgefordert, auf diese Umstände organisatorisch und personalwirtschaftlich individuell zu reagieren und die Fahrdienstbereiche so umzustrukturieren, dass nach der Beendigung der übertariflichen Maßnahme unverhältnismäßige Auswirkungen auf das Entgelt der verbleibenden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer vermieden werden. 

Rundschreiben des BMI