25. Juni 2021
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Landes- und Bündnisverteidigung – nur zusammen mit der Bundeswehrverwaltung!

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Zorn, haben in ihrem Positionspapier „Gedanken zur Bundeswehr der Zukunft“ die Notwendigkeit gründlicher Anpassungen in der Bundeswehr dargelegt.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Erfordernisse der Einsatzbereitschaft gelegt, auf die das Gesamtsystem Bundeswehr wieder stärker ausgerichtet werden muss. Die insgesamt ca. 81.000 Zivilbeschäftigten finden bei der neusten „Feinjustierung“ kaum Berücksichtigung. Dabei übernimmt die Bundeswehrverwaltung gerade bei der Landesverteidigung wichtige Aufgaben.

Es stellt sich dabei die Frage, ob die zivilen Großämter in der Rheinschiene die richtigen Ansprechpartner hierfür sind oder ob es nicht vielmehr der dezentralen Ausfächerung bedarf. Während die Truppe diesbezüglich bereits ausgeplant wird, fehlt es gänzlich an der Planung von zivilen Strukturen! Dies ist zu kurz gedacht!

Die designierte Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB), Imke von Bornstaedt-Küpper, und der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber tauschten sich in ihrem Gespräch auch ausführlich über Personalkosten, Substitution und deren Auswirkungen auf die personelle Einsatzbereitschaft aus.