29. Juni 2020
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Neue Beihilfeanträge und Verbesserung der Beihilfe-App

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat die Formulare zur Einreichung der Beihilfe vereinheitlicht und deutlich vereinfacht. Die bisherigen Lang- und Kurzanträge sind ab sofort nicht mehr zu verwenden.

Die neuen Antragsformulare stehen als ausfüllbare Version zusammen mit einer Ausfüllanleitung im Internet unter www.beihilfe.bund.de bereit.

Dabei enthält der neue „Beihilfeantrag bei Krankheit und Geburt“ nur noch die wesentlichen Angaben für die regelmäßige Beantragung von Beihilfe. Die Zusammenstellung der Aufwendungen entfällt. Rechnungsbelege werden dem neuen Beihilfeantrag einfach als Kopie beigefügt.

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, wie z.B. Anschrift oder Bankverbindung, müssen weiterhin anlassbezogen mitgeteilt werden. Verwendet wird dazu die neue Anlage „Beihilfeberechtigte/r“. Auch bei Nutzung der Beihilfe-App sind Stammdatenänderungen der Beihilfe schriftlich auf dem Postweg mit der Anlage mitzuteilen.

Wenn sich Angaben der Ehepartnerin/des Ehepartners bzw. der Lebenspartnerin/des Le-benspartners ändern, sind diese bitte mit der Anlage "Ehegatte/Ehegattin" mitzuteilen. Auch die jährliche Vorlage des Einkommensteuerbescheides zum Nachweis des Einkommens des Ehegatten als berücksichtigungsfähige Person erfolgt mit dieser Anlage.

Für Angaben zu Kindern steht die Anlage "Kind" zur Verfügung.

Pflegebedingte Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit sind weiterhin wie gewohnt mit dem Pflegeantrag geltend zu machen.

 

Zudem wurde die App „Beihilfe Bund“ weiter verbessert.

Zeitnah sollen die Nutzerinnen und Nutzer der Beihilfe-App ihre Beihilfebescheide schnell und direkt in der App abrufen können. Voraussetzung für die Zustellung der Beihilfebescheide in der Beihilfe-App ist eine erweiterte Authentifizierung. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die sich bereits erfolgreich in der App registriert haben, erhalten für die erweiterte Authentifizierung eine PIN mit dem nächsten Beihilfebescheid, wenn sie den Antrag über die Beihilfe-App gestellt haben.

Vorübergehend wird der Beihilfebescheid technisch bedingt neben der Bekanntgabe in der Beihilfe-App zusätzlich noch schriftlich zugestellt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.bva.bund.de/beihilfe-app.