15. November 2018
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Rahmenvertrag Bundeswehr – einzigartiger finanzieller Schutz bei Dienstunfähigkeit

Der Rahmenvertrag zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und einem Konsortium von Versicherungsgesellschaften bietet seinen Soldaten und Beamten seit über fünfzig Jahren finanziellen Schutz bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, auch nach einer Schädigung im Auslandseinsatz und bei Einsatz von Waffengewalt.

Mittlerweile gibt es weitere konkurrierende Anbieter am Markt. Wer die Konditionen genau prüft stellt bald fest, dass das Angebot aus dem Rahmenvertrag keine Konkurrenz scheuen muss (www.rv-bundeswehr.de) und ständig weiterentwickelt wird.

Bundeswehrfeuerwehr und Rahmenvertrag

Besondere Risiken erfordern besonderen Schutz. Auf Initiative des VBB hin wurde die regelmäßige Beratung der Soldatinnen und Soldaten durch die Rahmenvertragsbeauftragten auf unsere Bundeswehrfeuerwehr ausgeweitet, selbstverständlich maßgeschneidert für die Bedürfnisse unserer Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehrfeuerwehr. Wir haben darüber im August berichtet. Aber das ist erst der Anfang. Im Rahmen der diesjährigen Bundeswehr-Rahmenvertrags Ausschuss-Sitzung, an der wie immer ein Mitglied der Bundesleitung VBB teilgenommen hat, wurde nun vereinbart, eine spezielle Information für die Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehrfeuerwehr seitens der beteiligten Versicherungsunternehmen zu erarbeiten.

Sobald uns diese Informationen vorliegen, werden wir sie selbstverständlich so schnell wie die Feuerwehr informieren. Schließlich geht es darum, mögliche Versorgungslücken oder vermeidbare finanzielle Einbußen zu identifizieren und den Mangel abzustellen.