13. Dezember 2021
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Sturz im Homeoffice kann Arbeitsunfall sein

Neues Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zum Unfallversicherungschutz im Homeoffice; BSG, Urteil vom 08.12.2021, Az: B 2 U 4/21 R

 

seit Mitte Juni 2021 gilt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer:innen, die im Homeoffice/mobil arbeiten. In § 8 I S. 3 SGB VII heißt es dazu: „Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“

Unabhängig davon hat nunmehr das Bundessozialgericht mit Urteil vom 8. Dezember 2021 (Az: B 2 U 4/21 R) entschieden, dass ein Weg, der im unmittelbaren Unternehmensinteresse zurückgelegt und deswegen im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht - so auch im Homeoffice - unfallversichert ist.

Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im heimischen mobilen Arbeiten nicht einfach. Nach dem Bundessozialgericht hängt sie von der sogenannten objektivierten Handlungstendenz ab, also davon, ob die versicherte Person eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und das auch nach den konkreten objektiven Umständen so zu beurteilen ist.

BSG, Urteil vom 08.12.2021, Az: B 2 U 4/21 R