05. April 2019
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Themenwechsel

Geplant war das Treffen als Austausch zum Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) und es wurde zu einem großen Teil eine Diskussionsrunde rund um die Beschaffungsbehörde am Rhein und eine Bewertung des Ergebnisses des Expertenrates Beschaffungsorganisation.

Im Verlauf des Gespräches, zu dem sich der stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Dennis Rohde und der Obmann der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Kahrs, mit dem Bundesvorsitzenden des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), Wolfram Kamm, trafen, spann  sich der Bogen von der möglichen organisatorischen Zukunft des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) und die Frage der Gewinnung qualifizierten Personals, bis hin zur Frage der Zukunft des Marinearsenals in Wilhelmshafen.

Dabei waren sich beide Seiten in der Bewertung einig, dass mit dem Votum des Expertenrates zwar eine „Schlacht“ gewonnen sein könnte, damit aber keine langfristige Bestandsgarantie  für die Zukunft abgegeben werden könne.

Die Frage des Erhalts des BAAINBw in seiner Behördenstruktur hinge maßgeblich davon ab, so Johannes Kahrs und Dennis Rohde, ob es gelänge die Vakanzen beim Personal zu beheben. Würde dieses nicht gelingen, sei es Wasser auf den Mühlen derer, die sich über eine Rechtsformänderung eine erleichterte Gewinnung von qualifiziertem Personal erhoffen.

Wolfram Kamm warb dafür, sich hinsichtlich der Personalgewinnung darüber Gedanken zu machen, ob dem nicht über eine Änderung der Zuständigkeit unter gleichzeitiger Ausweitung der Präsenz bei einschlägigen Messen zu begegnen wäre. Dazu gehöre aber auch, dass qualifiziertes ziviles Personal möglichen Interessenten Rede und Antwort stehen muss.

Darüber hinaus sei zwingend erforderlich, über die Einführung und verstärkte Nutzung von Personalgewinnungszuschlägen und Personalbindungszuschlägen notwendiges Personal zu gewinnen und zu binden. Es sei mehr als unverständlich, dass sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auch bei dem anstehenden Gesetzesvorhaben nicht dazu habe durchringen können, durch die Wiedereinführung der Technikerzulage, alternativ einer Funktionszulage die finanzielle Attraktivität im technischen Dienst zu erhöhen. Dazu gehöre auch die auszuweitende Anwendung der Aufstiegsverfahren, des Stellenbesetzungsverfahrens nach § 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) sowie die Ausweitung des Einstieges in die Laufbahn mit einem höheren als dem Eingangsamt.

Weitere Gespräche wurden vereinbart.