Die überarbeitete Allgemeine Regelung A-1340/15 Personalentwicklung für Tarifbeschäftigte kommt!
Was ist neu, was hat sich geändert?
Die Qualifizierungsgespräche (zwischen Vorgesetzten und Tarifbeschäftigten) heißen nun Perspektivgespräche. Soweit so gut.
Die Begleitung soll nun direkt zu Beginn der Beschäftigung erfolgen. Der HPR hat zudem die Aufnahme der Auszubildenden nach erfolgreicher Abschlussprüfung als förderungswürdiger Personenkreis in die AR 1340/15 gefordert sowie die Aufnahme der befristeten Beschäftigten als adressierter Personenkreis für die Personalentwicklungsgespräche mit dem zuständigen Personalführer.
Für Auszubildende sollen die bisher vorgesehenen zwei Personalgespräche mit in die Vorschrift integriert und die Übernahmeverpflichtung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis sprachlich manifestiert werden. Eine Erörterung hierzu hat zwischen HJAV beim BMVg und A I 5 bereits stattgefunden.
Die Stellenausschreibungen und Qualifizierungsausschreibungen als Personalentwicklungsbausteine wurden mit in die Regelung aufgenommen.
Ebenso wurden Verwendungen bei internationalen Organisationen im Kontext der Personalentwicklung integriert.
Da sich die Entwicklungswege für die Tarifbeschäftigten allerdings aus den organisatorischen Rahmenbedingungen ergeben, wurde des Weiteren vom Hauptpersonalrat die erforderlichen organisatorischen Grundlagen (Einrichtung von Tarifbeschäftigten-Dienstposten) zur Verbesserung der Karrierewege im Sinne der Personalentwicklung für Tarifbeschäftigte gefordert.