06. Februar 2023
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VBB-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation in Arbeit

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB) arbeitet derzeit an einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung. Die Fachexperten des Verbands werden ihre Stellungnahme im Rahmen der Verbändekonsultationen einbringen.

Das Bundesinnenministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, dessen Ziel es ist, die sich aus zwei Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergebenden Konsequenzen für die Bundesbesoldung umzusetzen. Das BVerfG hatte festgestellt, dass die derzeitige Bestimmung des Niveaus der sozialen Mindestsicherung als Maßstab für die Besoldung der Beamten und Beamtinnen nicht ausreichend ist.

Der Verband prüft die konkreten Auswirkungen des Gesetzentwurfs sehr genau und achtet darauf, dass die Bedürfnisse und Ansprüche der Beamten und Beamtinnen berücksichtigt werden. Im Entwurf sind Maßnahmen vorgesehen, die dazu beitragen sollen, dass die Einstiegsgehälter im einfachen und mittleren Dienst sowie die Beihilfebemessungssätze für Familienmitglieder und Kinder angehoben werden. Außerdem soll ein alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) eingeführt werden, der sich an den Mietenstufen nach dem Wohngeldrecht orientiert.

Sie können den Referentenentwurf über folgenden Link des BMI herunterladen: Referentenentwurf: BBVAngG

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2020 zwei Entscheidungen getroffen, die das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation betreffen, das durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes garantiert wird. Die Entscheidungen beziehen sich auf die Besoldungsvorschriften auf Landesebene und haben auch Auswirkungen auf den Bund. In einer Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die Besoldung, die das Land Berlin für bestimmte Beamte gewährt hatte, unzureichend war und eine realitätsgerechtere Berücksichtigung von Bedürfnissen wie Mieten und Heizkosten gefordert wurde. In einer weiteren Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die Besoldungsvorschriften in Nordrhein-Westfalen für bestimmte Beamte unvereinbar mit dem Grundgesetz waren. Da das Gericht festgestellt hat, dass eine unzureichende Alimentation Auswirkungen auf die gesamte Besoldungsstruktur haben kann, muss auch der Bund die Auswirkungen auf seine eigene Besoldungsstruktur berücksichtigen. Es muss eine neue, realitätsgerechte Methode zur Bestimmung des Grundsicherungsniveaus gefunden werden.