03. November 2022
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

VBL – 15% Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Gute Nachrichten für Tarifbeschäftigte, die im Rahmen einer Entgeltumwandlung (VBLextra, VBLdynamik) eine zusätzliche Betriebsrente ansparen. Mit dem BMI Rundschreiben vom 30. März 2022 – D5-31004/11#14 hat sich der Bund dazu verpflichtet, ab dem 01.01.2022 15% des eingezahlten Beitrages auf das jeweilige Versichertenkonto bei der VBL zu zahlen.

Was sind die Gründe dafür? Durch den Abschluss einer freiwilligen Betriebsrente (z.B. VBLextra), mindert sich das steuerliche Brutto und somit das sozialversicherungspflichte Entgelt. Dadurch fließen auch weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und in die Pflichtversicherung VBL classic. Damit mindern sich auch spätere Rentenansprüche.

Aufgrund des seit 2018 beschlossenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde nun der § 1a Abs. 1a im Betriebsrentengesetzt (BetrAVG) eingeführt. Demnach sind zukünftig eingesparte Arbeitgeberbeträge in den Sozialversicherungen an die jeweiligen Tarifbeschäftigten zurückzuführen.

D.h. wenn ein Arbeitnehmer z.B. monatlich 100 € in die VBLextra einzahlt, zahlt der Arbeitgeber 15 € zusätzlich auf das Versichertenkonto bei der VBL ein. Der Gesamtsparbeitrag beträgt damit 115 €. Der monatliche Höchstbeitrag für den AG-Zuschuss, liegt bei 282 €, somit könnte ein maximaler Zuschuss in Höhe von 42,30 € erlangt werden.

Der Arbeitgeberzuschuss wird nicht gezahlt, wenn das sozialversicherungspflichte Entgelt nach Abzug des umgewandelten Betrags die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze (7.050 € West; 6.750 € Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, da der Arbeitgeber in diesen Fällen typischerweise keine Sozialversicherungsbeträge einspart.    

Wann kommt es zur Umsetzung?

Aufgrund einiger Anfragen, hat der VBB diesbezüglich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) nachgefragt, wann die Umsetzung des o.g. Rundschreibens erfolgt. Uns wurde mitgeteilt, dass für die Zahlbarmachung Änderungen im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr erforderlich sind. Diese Arbeiten sind bereits in der Umsetzung und sollen bis zur Kw 47. abgeschlossen sein. Die Zahlungen sollen rückwirkend zum 01.01.2022 erfolgen.

Bei weiteren Fragen zur VBLextra empfehlen wir die Servicehotline oder die Homepage der VBL zu kontaktieren. Hier stehen Ihnen kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

VBL-Servicehotline: 0721 93 98 93 5

VBL-Homepage: www.vbl.de