17. April 2026
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Zulagen für Beschäftigte in Gesundheitsberufen

In der Tarifrunde 2025 haben sich die Tarifvertragsparteien u.a. darauf verständigt, dass im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen die Schichtzulage von 155 Euro auf 250 Euro erhöht wird.

Auch die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen ebenso entsprechend der Tarifeinigung erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sind diese Zulagen zu dynamisieren. 

BAPersBw V 1.1 hat am 31.03.2026 hierzu Hinweise zur Zahlbarmachung veröffentlicht. Sofern alle tariflichen Vorgaben erfüllt sind, werden die Zahlungen rückwirkend ab Juli 2025 gezahlt. Ebenfalls wird für alle Betroffenen die Jahressonderzahlung 2025 nachberechnet und der Differenzbetrag zur Auszahlung gebracht. Diese Nachzahlung soll zeitnah erfolgen. Als wichtige Information hierzu sei erwähnt, dass die tarifliche Ausschlussfrist gem. §37 TVöD gewahrt bleibt.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten Verfügung des BAPersBw V 1.1.

§ 50 Abs. 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Besonderer Teil Krankenhäuser (TVöD BT-K)