09. Oktober 2020
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Bei Dienstreisen werden zukünftig Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit auch berücksichtigt!

Der Wunsch umweltbewusster VBB-Mitglieder wird bald Realität: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) vorgelegt.

Mit den Änderungen zum BRKG wird der Verpflichtung aus dem Klimaschutzprogramm, Emissionen aus Dienstreisen zu mindern, Rechnung getragen. Durch die Aufnahme der Aspekte „Umweltverträglichkeit“ und „Nachhaltigkeit“ in das BRKG sind neben dem bislang geltenden Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch umweltbezogene Kriterien bei der Durchführung der Dienstreisen zu berücksichtigen. Damit sollen nunmehr neben dem Kriterium der „Wirtschaftlichkeit“ auch Klimaschutzkriterien bei der Durchführung der Dienstreisen und insbesondere der Erstattung der Reisekostenvergütung eine Rolle spielen.

Auch weiterhin gilt, dass Buchung und Durchführung der Dienstreisen nicht zu wirtschaftlich unverhältnismäßigen und damit unvertretbaren Ergebnissen führen dürfen. Die neu eingeführten Kriterien der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit sind insofern auf der Grundlage allgemeiner Maßgaben in ein angemessenes Verhältnis zu den weiterhin bestehenden Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu bringen.

Weitere Konkretisierungen der erstattungsfähigen notwendigen Kosten für umweltverträgliches und nachhaltiges Reisen werden in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz ausgestaltet.

siehe hierzu Artikel Klimaschutzprogramm 2020