06. Juli 2018
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Erfolg beim Trennungsgeld

Wahlrecht zwischen Trennungsgeld (TG) oder Umzugskostenvergütung (UKV) auch für das Zivilpersonal der Bundeswehr mindestens drei weitere Jahre sichergestellt!

Zu einer zentralen Forderung des VBB haben sich die Bundesministerien der Verteidigung, des Innern und der Finanzen nun auf Staatssekretärsebebe auf einen vertretbaren Kompromiss geeinigt.

Sollte bisher nur Soldatinnen und Soldaten ein unbefristetes und bedingungsloses Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung zugebilligt werden, wird eine Gleichbehandlung des Zivilpersonals der Bundeswehr mindestens bis 2021 gewährleistet.
Wenn in den nächsten drei Jahren der Nachweis erbracht wird, dass auch das Zivilpersonal der Bundeswehr häufiger als in anderen Bundesressorts versetzungs- und abordnungsbedingt fern des Wohnsitzes eingesetzt wird, soll die Gleichbehandlung mit dem militärischen Personal auf Dauer verankert werden.

Wir sind sicher, dass dies gelingen wird. Auch wenn wir uns nach unserem verbandspoltischen Einsatz bei allen beteiligten Ressorts sofort eine Dauerlösung gewünscht hätten, konnte eine erhebliche Gefahr für den inneren Frieden in der Bundeswehr zumindest zunächst abwendet werden. Das ist gut so und dafür gebührt auch Staatssekretär Hoofe unsere ausdrückliche Anerkennung.

Nun müssen die notwendigen Hausaufgaben schnellstmöglich gemacht werden. Die Kolleginnen und Kollegen in der Bundeswehr können sicher sein, dass der VBB nicht nachlassen wird, die angestrebte Dauerlösung zu erreichen.