08. Dezember 2018
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TG/UKV: „Drei plus Fünf“-Regelung auf ALLE Statusgruppen des Geschäftsbereichs BMVg anwendbar!

Forderung des VBB wurde umgesetzt!

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei Sts Gerd Hoofe, der Abteilungsleiterin IUD, Barbara Wießalla und Abteilungsleiterin a. D., Alice Greyer-Wieniger, die sich stets und auch in den Leitungsgesprächen mit den Ressorts der Finanzen und des Innern für eine statusgruppenübergreifende, zeitgleiche Umsetzung des Optionsmodells eingesetzt haben.

Zwei Stichtage gilt es zu beachten:

1. Umsetzung mit Personalverfügung ab dem 01.01.2019 - die „Drei plus Fünf“-Regelung ist ausschließlich anzuwenden mit der entsprechenden Wahlmöglichkeit des Betroffenen.

2. Betroffene mit Personalverfügung vor dem 01.01.2019 unter Anwendung des „Strukturerlasses“ - diese erhalten spätestens zum 01.07.2020 eine Zusage der Umzugskostenvergütung.

Diese wird - wie bei allen anderen - erst nach Ablauf von 3 Jahren wirksam. Innerhalb dieser 3 Jahre kann sodann das Wahlrecht von Betroffenen ausgeübt werden.

Vorherige Ansprüche auf Zahlung von Trennungsgeld (TG) werden auf die neuen Anspruchszeiträume nicht angerechnet.

Ausführliche Informationen können hier abgerufen werden.