10. März 2021

Entfristung der 3 + 5 Regelung (UKV/TG) für das Zivilpersonal!

Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurde die bisher auf dem Erlasswege seit Dezember 2003 im BMVg geregelte - faktische - Wahlmöglichkeit zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung gesetzlich verankert.

Nach langen intensiven Verhandlungen erteilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 3. Juli 2018 sein Einvernehmen dazu, diese Wahlmöglichkeit (so genannte 3 + 5 Regelung) für das militärische Personal unbefristet und für das Zivilpersonal befristet bis zum 31.12.2021 umzusetzen.

Die sogenannte 3 + 5 Regelung besagt, dass grundsätzlich bei jeder Versetzung nach dem 1. Januar 2019 die Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt wird, diese wird aber erst nach drei Jahren wirksam wird. Damit hat die/der Bedienstete ohne hinzutreten weiterer Umstände drei Jahre Zeit bis zur Entscheidung, ob er/sie die Zusage der UKV in Anspruch nehmen will oder nicht. Entscheidet sie/er sich für die Zusage der UKV wird sie mit Eingang dieser Erklärung wirksam. Solange die Zusage der UKV nicht wirksam ist wird Trennungsgeld gezahlt. Entscheidet sich der oder die Bedienstete innerhalb der ersten drei Jahre ausdrücklich gegen einen Umzug, wird auf Antrag für weitere 5 Jahre Trennungsgeld gewährt.

Die Befristung dieser Regelung für das Zivilpersonal kam zu Stande, da das Bundesministerium der Finanzen am 3. Juli 2018 zwar grundlegend die besondere Versetzungshäufigkeit im Bereich des BMVg anerkannt hatte, dort aber Zweifel blieben, ob dies auch auf das Zivilpersonal zutreffen würde. Infolgedessen befristete das BMF die Anwendbarkeit dieser Regelung im Hinblick auf die zivilen Bundeswehrangehörigen bis zum 31.12.2021.

Der Nachweis der Versetzungshäufigkeit auch in Bezug auf das Zivilpersonal konnte nunmehr erfolgreich geführt werden und das Bundesministerium der Finanzen hat am 24. Februar 2021 sein Einvernehmen für das Zivilpersonal ebenfalls unbefristet erklärt.

Damit wurde eine langjährige Forderung des VBB umgesetzt!

An dieser Stelle bedanken wir uns ausdrücklich bei der Abteilungsleiterin IUD, Barbara Wießalla, die diese gerechte Lösung ermöglicht hat.

Wir begrüßen, dass nun auch bei allen zivilen Bundeswehrangehörigen Rechtssicherheit auch über den 31. Dezember 2021 hinaus herrscht und diese Regelung statusübergreifend unbefristet Anwendung findet.