
Nein? Dann sollten Sie das schnell nachholen. Denn wann bekommt man schon einfach so Geld vom Dienstherrn geschenkt? Von allein fließen die vermögenswirksamen Leistungen (VL) aber nicht, Sie müssen sie bei Ihrem Dienstherrn beantragen. Wie das Ganze funktioniert und wie auch Sie sich bequem die Leistung sichern können, erfahren Sie bei der DBV.
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