Bundesvertretertag

Der Bundesvertretertag

Der Bundesvertretertag ist das oberste Organ des VBB. Er besteht aus den gewählten Vertretern der Bereiche und den Mitgliedern des Bundesvorstandes. Auf je angefangene 100 Mitglieder in den einzelnen Bereichen entfällt ein Vertreter. Darüber hinaus können weitere gewählte Vertreter als nichtstimmberechtigte Delegierte teilnehmen.

Der Bundesvertretertag ist alle fünf Jahre von der Bundesleitung mit einer Frist von mindestens vier Monaten unter Angabe von Zeit und Ort der Tagung einzuberufen. Anträge an den Bundesvertretertag sind drei Monate vor dem Bundesvertretertag der Bundesleitung über den Bereichsvorstand vorzulegen. Sie werden mit der Tagesordnung den gewählten Vertretern  zugeleitet.

 

Zuständigkeit des Bundesvertretertages

Der Bundesvertretertag ist insbesondere zuständig für:

a) die Festlegung der Grundsätze der berufspolitischen Arbeit des Verbandes;
b) die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung und Wahlordnung zur Durchführung des jeweiligen Bundesvertretertages auf Vorschlag des amtierenden Bundesvorstandes
c) die Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Kassenberichtes und des Kassenprüfberichtes;
d) die Entlastung des Bundesvorstandes;
e) die Wahl der Mitglieder Bundesleitung nach § 14 Absatz 1, der Beisitzer der Bereiche im Bundesvorstand sowie der weiteren Beisitzer im Bundesvorstand (Bundesjugend-, Bundesfrauen-, Bundesschwerbehinderten- und Bundesseniorenvertreter);
f) die Wahl der Mitglieder des Fachbeirates Tarifpolitik;
g) die Wahl des Sprechers des Fachbeirates Tarifpolitik und dessen Vertreter;
h) die Wahl von zwei Kassenprüfern und zwei Ersatzkassenprüfern;
i) die Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages und dessen Verteilung;
j) die Behandlung von Anträgen an den Bundesvertretertag;
k) die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes;
l) die Änderung der Satzung; Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen;
m) die Auflösung des Verbandes und die Beschlussfassung über das Verbandsvermögen; diese Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

 

VBB Bundesvertretertage in Bildern

VBB Bundesvertretertag 26./27. November 2019

VBB Bundesvertretertag am 8. Oktober 2014

VBB Bundesvertretertag am 9. Oktober 2014

VBB Bundesvertretertag am 8. Oktober 2010