Rechtsschutz

Alles, was Recht ist...

„Ich bin mit meiner Beurteilung nicht zufrieden!“
„Habe ich einen Anspruch auf Beförderung?“
„Meine Beihilfe wurde falsch berechnet!“
„Mein Kollege hat den förderlichen Dienstposten bekommen, obwohl ich viel besser bin.“
„Darf der Dienstherr mich gegen meinen Willen versetzen?“
„Habe ich einen Anspruch auf Genehmigung meiner Nebentätigkeit?“

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem umfangreichen Repertoire an Fragen, mit denen sich Kolleginnen und Kollegen hilfesuchend an den VBB wenden. Häufig sorgt bereits eine intensive, fachkundige Rechtsberatung für Klarheit. Leider ist das Problem damit nicht immer gelöst und so sind bisweilen gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn unausweichlich.

 

Was ist zu tun, wenn einmal guter Rat teuer ist?

Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen schon heute das Angebot des kostenfreien Rechtsschutzes für Mitglieder des VBB.
Der Verbandsrechtsschutz deckt alle Fallgestaltungen ab, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren dienstlichen/beruflichen Tätigkeit des betroffenen Mitglieds stehen, zum Beispiel Beurteilungsfragen, Auswahlentscheidungen nach Dienstpostenausschreibungen, Fragen des Ruhegehaltes, Beihilfeansprüche et cetera.
Aber auch in Streitfällen aufgrund von Aktivitäten als Mitglied in einer Personal- oder Jugend- und Ausbildungsvertretung sowie als Gleichstellungsbeauftragte oder bei Verrichtungen als Vertrauensperson der Schwerbehinderten bietet der Verband rechtlichen Beistand. Darüber hinaus sorgt der VBB für rechtlichen Beistand sowohl bei Straf- und Disziplinarverfahren als auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren, soweit ein beruflicher Bezug besteht. Dabei muss es nicht gleich „offiziell“ werden. Vielfach genügt schon eine ausführliche Erläuterung der Rechtslage oder eine juristisch fundierte Formulierungshilfe bei einer Widerspruchsbegründung. Können die Meinungsverschiedenheiten nicht durch Rechtsberatung beigelegt werden, kommen aber auch der Weg zu den Gerichten und damit der so genannte Verfahrensrechtsschutz in Betracht.

Sowohl bei der Rechtsberatung als auch beim Verfahrensrechtsschutz vertreten fachlich spezialisierte Juristinnen und Juristen der Dienstleistungszentren des Dachverbandes dbb aktiv die Interessen der Kolleginnen und Kollegen. Die Spezialisierung innerhalb des öffentlichen Dienstrechts gewährleistet eine versierte Rechtsberatung und Interessenwahrnehmung vor Gericht. Insbesondere Sonderthemen, die nur selten bei niedergelassenen Rechtsanwälten mit dem notwendigen aktuellen und fundierten Praxiswissen betreut werden können, sind bei den Justiziaren der Dienstleistungszentren in besten Händen.
Dieser umfassende Rechtsschutz ist für Mitglieder des VBB vollkommen kostenfrei.

Ich will mein Recht!
Der Antrag:

Rechtsschutz durch den VBB setzt einen entsprechenden Antrag des Mitgliedes voraus. Dabei gilt es, unbedingt Folgendes zu beachten:

Regel Nr. 1:
Schnell sein!

In rechtlichen Angelegenheiten sind meist wichtige Fristen zu beachten. Hier kann jede Verzögerung dazu führen, dass rechtliche Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Wird zum Beispiel ein offizielles Schreiben zu Hause zu lange auf „Wiedervorlage“ gelegt, geht damit wertvolle Zeit verloren. Mitunter kommt dann jede Hilfe zu spät und man hat möglicherweise – trotz berechtigter Ansprüche – das Nachsehen. Also nicht erst in den Urlaub fahren oder eine Kur antreten, sondern vorher handeln und sich mit dem Bereichs- beziehungsweise Landesvorstand des VBB in Verbindung setzen!

Regel Nr. 2:
Verwaltung ist schriftlich!

Der Rechtsschutzantrag muss schriftlich über den jeweiligen Bereichs- beziehungsweise Landesvorstand gestellt werden. Ansprechpartner sind die jeweiligen Bereichs- beziehungsweise Landesvorsitzenden selbst oder die dortigen Rechtsschutzbeauftragten (Adressen der Bereiche/Landesverbände, siehe Bereiche/Länder auf unserer Homepage).
Im Interesse einer schnellen Bearbeitung (Regel Nr. 1!) sollten die Rechtsschutzanträge weder unmittelbar bei der Bundesleitung des VBB noch direkt bei einem Dienstleistungszentrum des dbb eingereicht werden. Da zunächst eine Stellungnahme des jeweiligen Bereichs- oder Landesvorstandes erforderlich ist, müsste der Antrag vor einer Weiterbearbeitung ohnehin dorthin zurückgeleitet werden. Dadurch können erhebliche zeitliche Verzögerungen eintreten und wertvolle Zeit zur Rechtsverfolgung verstreichen.

Regel Nr. 3:
Alles muss raus!

Ein umfassender Rechtsschutz ist nur dann möglich, wenn alle mit dem Streitfall im Zusammenhang stehenden Unterlagen (zum Beispiel Schriftverkehr zwischen den Streitparteien, Anträge, Bescheide et cetera) möglichst vollständig vorgelegt oder zumindest unverzüglich nachgereicht werden. Also, soweit machbar: Alles schon dem Antrag beilegen und dem Bereichs- beziehungsweise Landesverband zuleiten.

Die Entscheidung

Nach Eingang des Rechtsschutzantrages und der Stellungnahme des Bereichs- beziehungsweise Landesverbandes entscheidet die Bundesleitung VBB in jedem Einzelfall über die Rechtsschutzgewährung.
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller erhält schriftlich Nachricht über die Entscheidung. In nahezu allen Fällen erfolgt zunächst Rechtsschutz in Form der Rechtsberatung. Ist Eile geboten, kommt auch gleich Verfahrensrechtsschutz (also der Gang zu Gericht) in Betracht. In beiden Fällen werden die Unterlagen direkt von der Bundesleitung VBB an das für die Betroffene/den Betroffenen nächstliegende Dienstleistungszentrum übersandt.
Auch wenn der umfassende Rechtsschutz für das Mitglied vollkommen kostenfrei ist, sind mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens stets Kosten verbunden.
Deshalb ist es für die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz unerlässlich, dass eine „hinreichende Erfolgsaussicht“ besteht, die gerichtliche Auseinandersetzung auch zu gewinnen.
„Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.“ Auch wenn dieses alte Sprichwort auf die Unvorhersehbarkeit von prozessualen Entwicklungen anspielt, muss nach einer rechtskundigen Vorab-Lageeinschätzung zumindest tendenziell davon ausgegangen werden können, dass das Rechtsschutzanliegen erfolgreich betrieben werden kann.

Wie geht es weiter?

Nach dem Eingang der erforderlichen Unterlagen beim Dienstleistungszentrum nimmt die zuständige Justiziarin oder der zuständige Justiziar Kontakt mit dem Mitglied auf und bestätigt den Eingang der Unterlagen beziehungsweise fordert fehlende Unterlagen an. Die Justiziare kümmern sich von Beginn an um alle notwendigen Verfahrenshandlungen des Rechtsfalls bis zu dessen Abschluss.
Rechtsschutz in Form der Rechtsberatung wird durch mündliche und/oder schriftliche Beratung durchgeführt. Hierzu kann auch die Formulierungshilfe bei außergerichtlichen Schreiben gehören.
Sofern für einen Rechtsschutzfall Verfahrensrechtsschutz notwendig ist, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte direkt zwischen der Justiziarin beziehungsweise dem Justiziar des Dienstleistungszentrums und dem Mitglied abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in seiner Rechtsschutzangelegenheit erhalten das Mitglied sowie die Bundesleitung VBB Kopien für die eigenen Unterlagen. Die aktuelle Information über den jeweiligen Sachstand des Verfahrens ist damit gewährleistet.