15. März 2021
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Verlängerung der Altersteilzeitmöglichkeit für Bundesbeamte/innen

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) hatte zuletzt im August 2020 darüber informiert, dass auch Bundesbeamtinnen und -beamte unter bestimmten Umständen von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch machen können und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass Ende 2020 diese Regelung ausläuft.

Dies ergab sich aus der zeitlichen Befristung in § 93 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Das letzte mögliche Modell musste vor dem 1.1.2021 begonnen werden.

In der Vergangenheit wurde die Regelung jedoch im Anschluss an den entsprechenden Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten des Bundes regelmäßig auch für den Beamtenbereich verlängert. So nun auch in diesem Jahr.

Hierfür wurde eine entsprechende Verlängerung der im BBG enthaltenen Befristung bis zum 1.1.2023 in das „Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften“ mit aufgenommen.

Bei der nun geplanten Neuregelung muss die Altersteilzeit vor dem 1.1.2023 beginnen. Die weiteren Voraussetzungen der Altersteilzeit (siehe VBB-Nachricht aus 2019/2020) bleiben unverändert.

Der Deutsche Bundestag hat am 25.2.2021 das oben genannte Gesetz verabschiedet und am 5. März 2021 hat der Bundesrat der verlängerten Geltungsdauer zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt soll das Gesetz sodann am Folgetag in Kraft treten.