09. Februar 2020
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Neue Petition in Sachen Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten

Uns erreicht vermehrt der Hinweis, dass eine neue Petition in Sachen Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten eingereicht wurde. Diese neue Petition hat zur Zielsetzung nicht die Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten sondern zielt vielmehr auf einen finanziellen Ausgleich für diese Mehrstunden gegenüber den Arbeitnehmern ab.

Wenn man die Arbeit des Verbandes der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) verfolgt, wird man feststellen, dass die Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Beamten ein wichtiges Thema für den Verband ist. So hat der VBB zusammen mit dem VBOB im letzten Jahr die Petition der Kollegin der Bundesagentur für Arbeit unterstützt und war auch bei der Verhandlung vor dem Petitionsausschuss zugegen. Das Thema Reduzierung der Wochenarbeitszeit bringt der VBB bei jeder sich bietenden Gelegenheit - sei es im BMI oder bei Gesprächen mit anderen Verantwortlichen - aufs Tableau und wird es auch so lange weiter zu tun, bis wir unser Ziel - die Angleichung an die Arbeitnehmer - erreicht haben.

Was nun die vorliegende Petition angeht, so müssen wir festhalten, dass diese nicht zielführend sein wird. Aus eigener Erfahrung weiß der VBB, dass ein finanzieller Ausgleich für diese Mehrarbeit nicht zu erreichen sein wird.

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verpflichten Beamte, sich mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Der Alimentationsgrundsatz im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet dagegen den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien die Mittel für einen Lebensunterhalt zur Verfügung zu stellen, der nach dem Dienstrang, der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit angemessen ist. Die Beamten müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen dem Amt angemessenen Lebenszuschnitt ermöglicht (st. Rspr., z.B. BVerfG, U. v. 27.9.2005 - 2 BvR 1387/02; U. v. 6.3.2007 - 2 BvR 556/04).

Die Angemessenheit der Alimentation bestimmt sich maßgeblich nach innerdienstlichen, unmittelbar auf das Amt bezogenen Kriterien wie dem Dienstrang und der mit dem Amt verbundenen Verantwortung. Die Besoldung stellt insofern nicht ein Entgelt für konkret erbrachte Dienste dar, sondern vielmehr die Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit voller Hingabe der Erfüllung seiner Dienstpflichten widmet (st. Rspr., z.B. BVerfG, U. v.27.9.2005 a.a.O.; BVerwG, U. v. 26.7.2012 - 2 C 29/11).

Dass diese Grundsätze nach wie vor Bestand haben, zeigen die verschiedensten Urteile (bis rauf zum Bundesverfassungsgericht), die in jüngster Vergangenheit auch in Sachen Bundeswehrfeuerwehr ergangen sind. Auch hier hatten wir versucht, die Mehrstunden (48 anstatt 41 Stunden), die die Bundeswehrfeuerwehr gegenüber den „normalen“ Beamten leistet, finanziell abgelten zu lassen. Alle unsere Klagen diesbezüglich wurden seitens der Gerichte mit eben dieser Begründung abgelehnt.

Folglich kann auch die vorliegende Petition nicht zum Erfolg führen und der VBB wird sich nach wie vor dafür stark machen, dass die Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten an die der Arbeitnehmer wieder angepasst wird.