Bundeswehrreform-Begleitgesetz - dringend nachbessern (10.05.2012)
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages hat der Bundesvorsitzende, Wolfram Kamm, am 07. Mai 2012 gefordert, den Gesetzentwurf dringend nachzubessern.
Öffentliche Petition des VBB zum Bundeswehrreform-Begleitgesetz (02.04.2012)
Es geht um Nachbesserungen im Entwurf des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes zum sozialverträglichen Abbau von Personalüberhängen auch bei Beamten.
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Altersdiskrimierung beseitigen (21.03.2012)
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 20. März 2012 die alterabhängige Staffelung von Urlaubstagen für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gekippt und die im TVÖD enthaltene Staffelung wegen Altersdiskriminierung für unwirksam erklärt. Die Erholungsurlaubsverordnung für Bundesbeamte enthält eine gleichlautende Regelung Wir fordern, auch diese diskriminierende Regelung umgehend zu beseitigen.
Bundeswehrreform-Begleitgesetz – eine Enttäuschung (24.02.2012)
Der am 15. Februar 2012 vom Bundeskabinett ohne Aussprache verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr - Bundeswehrreform-Begleitgesetz - bleibt deutlich hinter den ursprünglichen Vorstellungen des Ministeriums zurück und wird dem Anliegen der Bundeswehr nicht mehr voll umfänglich gerecht.
Solidarität zeigen - Petition mitzeichnen (13.01.2012)
Unter der Überschrift: „Wehrorganisation – Kein unnötiger Personalabbau in der Bundeswehr“ wurde durch einen Angehörigen der Bundeswehrverwaltung auf der Internetseite des Petitionsausschusses eine elektronische Petition zur beabsichtigten Abgabe der Aufgabe und des Personals der Personalabrechnung an eine andere oberste Bundesbehörde eingereicht. Über den Link: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=21370 können Sie nach erfolgter Anmeldung den Text der Petition lesen und sie mitzeichnen.
Wiedergewährung eines Teils der Sonderzahlung durch Einbau in das Grundgehalt beim Bund ab 1. Januar 2012 (12.01.2012)
Der Deutsche Bundestag hat am 01. Dezember 2011 das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung verabschiedet und der Bundesrat am 16. Dezember 2011 auf einen Einspruch verzichtet. Daher kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Bedingt durch den erforderlichen technischen Vorlauf wird die Zahlung der erhöhten Monatsbezüge voraussichtlich ab Februar 2012 erfolgen. Die Beträge für Januar 2012 werden nachgezahlt.