01. März 2024

Aktueller Forderungskatalog des VBB an die Leitung des BMVg

Das Engagement der Bundeswehr in Litauen löst Prüfungs- und Handlungsbedarf in vielfältiger Weise aus. Der Erfolg der Brigade und der dazugehörigen größten Bundeswehrverwaltungsstelle außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hängt auch davon ab, dass qualifizierte und motivierte Soldatinnen und Soldaten sowie Kolleginnen und Kollegen bereit sind, ihren Dienst in Litauen auszuüben.

Die Verantwortlichen im BMVg wollen die Voraussetzung schaffen, dass die Verwendung in Litauen für die Beschäftigten und ihre Familien möglichst attraktiv ist und ohne weitere Sorgen verrichtet werden kann. Wir unterstützen diesen Ansatz. Deswegen haben wir einige Forderungen an das BMVg gerichtet, die den Dienst in Litauen für die Zivilbeschäftigten und ihre Familien interessant machen und zu Entlastungen im familiären Umfeld führen sollen. Wir denken, dass diese einmalige Situation, in der sich die Bundeswehr noch nie zuvor befunden hat, durchaus vergleichbar ist mit der Situation in den 90iger Jahren, als die Beschäftigten der Bundeswehr motiviert werden sollten, ihren Dienst im Beitrittsgebiet aufzunehmen. Es ist kein Einsatz, so dass die Einsatzregelungen für besondere Auslandsverwendungen nicht greifen. Die Stationierung soll jedoch in einem Gebiet, an der östlichen Außengrenze des NATO-Gebiets erfolgen, es sollen neue Wohngebiete, Kindergärten, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten entstehen; kurzum, es gibt im Umfeld noch keine bestehende Infrastruktur für die Bedürfnisse von Familien. Daher gibt es viel zu bedenken und die zivilen Kolleginnen und Kollegen sind bei der Vorbereitung von Anfang an fachlich gefragt und aktiv beteiligt. Der VBB steht mit seinen Forderungen an der Seite der Zivilbeschäftigten.

Ganz allgemein haben wir darüber hinaus Forderungen zusammengetragen und an die Leitung des BMVg gestellt, die die Zivilbeschäftigten bewegen, und die uns erreichen.

Auszugsweise stellen wir einige Forderungen vor, auf den gesamten Katalog verweist der Link.

Forderungen des VBB zur Erhöhung der Attraktivität und Steigerung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr

I. Gesetzlicher Handlungsbedarf im Hinblick auf Litauen

1. Der VBB fordert die Anrechnung von Zeiten einer Verwendung von Beamtinnen und Beamten in Ländern mit besonderen Anforderungen an den Dienst (LTU), bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit, wenn sie ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat.

Begründung: Mit dem Aufstellen einer deutschen Brigade in Litauen werden in besonderer Weise Bündnisinteressen der NATO von Deutschland übernommen. Mit der Stationierung an der Grenze zum Einflussgebiet des Aggressors Russland werden die Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr in einer unsicheren, völlig neuen politischen Situation ihren Dienst ausüben. Dies ist durchaus vergleichbar mit der nie zuvor dagewesenen Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet nach der Deutschen Einheit. Damals wurden mit der Verordnung über soldatenversorgungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung - SVÜV) und entsprechenden zivilen Regelungen entsprechende Anreizregelungen geschaffen, um freiwillige Beschäftigte mit der erforderlichen Fachkompetenz für diese Aufgaben zu gewinnen.

2. Der VBB fordert, dass eine entsprechende Regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundeswehr getroffen wird.

Für Arbeitnehmer sollten  Zuschläge an Entgeltpunkten (für jeden Kalendermonat 0,18 Entgeltpunkte) entsprechend gewährt werden.

Begründung: siehe Ziffer I1.

3. Der VBB fordert, dass die Zivilbeschäftigten in Litauen an der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung teilnehmen.

Begründung: Es ist nicht zumutbar, die Zivilbeschäftigten auf die Gesundheitsversorgung in Litauen zu verweisen.

Weder ist ihnen die Sprache dieses Landes geläufig, noch sind die Standards bekannt. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Anerkennung von Rezepten und Behandlungskosten durch die deutschen Krankenversicherungen reibungslos erfolgen würde. Die Zivilbeschäftigten dürfen nicht mit zusätzlichen Unsicherheiten und Problemen belastet werden.

4. Der VBB fordert die Ausweitung / analoge Regelung der Soldaten-Haushaltshilfe-Verordnung (SHV) auf das zivile Personal der Bundeswehr in den Einsätzen und in Litauen

Begründung: An besonderen Auslandverwendungen und in Litauen nehmen immer wieder auch zivile Beschäftigte teil, die ebenfalls Familien- und Pflegeaufgaben haben. Die Unterstützung des Personals mit entsprechenden Maßnahmen analog der SHV würde zur Entlastung der Beschäftigten führen und die Attraktivität des Dienstes steigern.