Bundesvorstand

Der Bundesvorstand

Der Bundesvorstand besteht aus der Bundesleitung, den Vorsitzenden der Bereiche und je einer/m Beisitzer/in der Bereiche/Landesververbände, der Frauenvertreterin, dem Vertreter der Jugend- und Anwärtervertretung und dem Vertreter der Ruhestandsbeamten als weitere Beisitzer. Hinzukommen die Kassenprüfer sowie die Ehrenvorsitzenden. Insgesamt besteht der Bundesvorstand derzeit aus 31 Mitgliedern.

Der Bundesvorstand tagt zwei Mal im Jahr (Frühjahrs- und Herbstsitzung).

Zuständigkeit des Bundesvorstandes

Der Bundesvorstand gibt die grundsätzlichen Richtlinien für die Tätigkeit der Bundesleitung vor und ordnet alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit sie nicht anderen Organen vorbehalten sind.

Er beschließt insbesondere über:

a)         Erteilung von richtunggebenden Weisungen
b)         Forderungen zu Einkommens- und Besoldungsrunden
c)         Anpassung der Mitgliedsbeiträge aufgrund von tariflichen oder besoldungsrechtlichen Änderungen sowie aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen und deren Verteilung.
            Der Beschluss bedarf der Genehmigung und Festsetzung durch den Bundesvertretertag;
d)         Entgegennahme des jährlichen Kassenberichts der Bundesleitung und Genehmigung des Haushaltsvoranschlages;
e)         Richtlinien für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Tätigkeiten von Organmitgliedern im Verband sowie Richtlinien für die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen;
f)          Einrichtung von entgeltlichen Arbeitsplätzen;
g)         Richtlinien für das Kassenwesen;
h)         (Muster-) Geschäftsordnung
i)          Wahlordnung
j)          Ausschluss von Bundesleitungsmitgliedern
k)         Beschwerden gegen den Ausschluss aus dem Verband durch die Bundesleitung;
l)          Beschwerden gegen die Ablehnung eines Antrages über die Gewährung von Rechtsschutz;
m)        Richtlinien für Ehrungen;
n)         Aufstellung der Kandidatenlisten für den Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Verteidigung;
o)         Aufstellung/Zustimmung zu den Listen für die Wahl der überregionalen Bezirks- und Gesamtpersonalräte sowie der Betriebsräte;
p)         Einberufung von außerordentlichen Bereichs- und Bereichsmitgliederversammlungen aus besonderem Anlass;
q)         Bildung von Kommissionen und Fachbeiräten;
r)          Verwaltung und Verwendung des Verbandsvermögens mit Ausnahme der Verwendung im Falle einer Auflösung des Verbandes (§ 35);
s)         Bestellung des Bundesgeschäftsführers im Sinne des § 30 BGB;
t)          Einsprüche gegen die Ablehnung von Aufnahmeanträgen;
u)         Wahl von Mitgliedern des Fachbeirates Tarifpolitik und des Sprechers des Fachbeirates Tarifpolitik sofern diese nicht vom Bundesvertretertag gewählt wurden oder im Laufe der Wahlperiode ausgeschieden sind.

  

Zurückliegende Bundesvorstandssitzungen

2024

1. Sitzung Juni 24 (Köln)

2023

Frühjahrssitzung April 23 (Königswinter)

Herbstsitzung November 23 (Erfurt)

2022

Frühjahrssitzung April 22 (Königswinter)

Herbstsitzung November 22 (Heidelberg)

2021

Frühjahrssitzung April 21 (Bad Honnef)

2. Sitzung Juli 21 (Königswinter)

Herbstsitzung November 21 (Trier)

2020

Frühjahrssitzung April 20 (Bad Honnef)

Herbstsitzung November 20 (VTC)

2019

> Frühjahrssitzung 2019 (Königswinter)
> Herbstsitzung 2019 (Berlin)
> Bundesvertretertag 2019 (Berlin)
> konstituierende Sitzung Bundesvorstand November 2019 (Berlin)

2018

Frühjahrssitzung 2018 (Königswinter)
Herbstsitzung 2018 (Bad Reichenhall)

2017

Frühjahrssitzung 2017 (Königswinter)
Herbstsitzung 2017 (Meppen)

2016

> Frühjahrssitzung 2016 (Remagen)
Herbstsitzung 2016 (Berlin)

2015

> Frühjahrssitzung 2015 (Königswinter)
Herbstsitzung 2015 (Bochum)