Die Herbstsitzung des Bundesvorstandes des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) war keine wie jede andere. Durch den Bereich Nordrhein-Westfalen organisiert und in Bochum durchgeführt, trafen sich die Mitglieder des Bundesvorstandes zur jährlichen Außensitzung. An Themen war – wie üblich – kein Mangel. 7. Besoldungsänderungsgesetz, Veränderungen in der Personalgewinnungsorganisation, Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes sowie die Personalratswahlen 2016 sind nur vier Schlagworte einer umfangreichen Tagesordnung.
Nach der Begrüßung und organisatorischen Hinweisen zum Tagungsverlauf stand eine Personalmaßnahme auf der Tagesordnung. Auf Vorschlag der Bundesleitung und nach eigener Vorstellung hat der Bundesvorstand einstimmig den Leitenden Regierungsdirektor Klaus-Peter Schäfer aus dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in die Bundesleitung als weiteres Mitglied kooptiert. Kollege Schäfer wird seine vielfältigen beruflichen Erfahrungen aus den verschiedensten dienstlichen Verwendungen in die Arbeit des Verbandes einbringen.
Der Bundesvorstand bekräftigte seine Auffassung, dass Attraktivität auch gelebt werden muss. Vor allem darf sie nicht nur einer Statusgruppe zugestanden werden. Parlament und Verteidigungsressort sind aufgerufen, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum 7. Besoldungsänderungsgesetz ein Zeichen zu setzen. Ein Zeichen des Anerkennens der herausragenden Leistungen der Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehrverwaltung. Im Besonderen durch die sich verstärkende Inanspruchnahme von Zivilpersonal der Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingskrise, ist eine signifikante strukturelle und finanzielle Verbesserung dringend geboten. Hierbei wurde nochmals auf den Forderungskatalog des Verbandes im Rahmen des Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetzes verwiesen, der zahlreiche Lösungsvorschläge aufzeigt. Personalgewinnungszuschlag, Personalbindungszuschlag, Technikerzulage, die Erhöhung der Feuerwehrzulage sowie der Wegfall der Stellenobergrenzen nach § 26 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind zielführende Instrumente um Personal zu halten und Nachwuchskräfte zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wird nochmals die Entscheidung als richtig herausgestellt, nur einige wenige und als von besonderer Bedeutung identifizierte Sachthemen in Parlament und Verteidigungsressort zu kommunizieren. Das Gesetzesvorhaben solle nicht durch zu viele Forderungen überfrachtet werden, um so das Scheitern von Kernforderungen zu vermeiden.
Nachdem die internen organisatorischen Veränderungen des BAPersBw in Angriff genommen worden sind, wird mit Spannung die Entscheidung zur Neuorganisation der Nachwuchsgewinnung erwartet. Mit Unverständnis nimmt der Bundesvorstand zur Kenntnis, dass die Entscheidung hierzu wieder aus dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zurück zum BAPersBw verlagert wurde. Dieses gibt jedoch dem Verband auf der anderen Seite die Möglichkeit, unter anderem auf den Missstand in den Planungen hinzuweisen, den Nachfolgeorganisationen der kleinen Karrierecenter die Behördeneigenschaft abzuerkennen. Mit dieser Entscheidung verblieben als eigenständige Dienststellen in der Bundeswehrverwaltung nur noch die Bundeswehrdienstleistungszentren sowie möglicherweise fünf große Servicecenter als Nachfolgeorganisation für die Karrierecenter mit Assessmentcenter. Damit entfiele für den höheren Dienst die Möglichkeit, sich durch das Leiten einer Dienststelle zusätzlich für andere Aufgaben mit einer leitenden Funktion zu qualifizieren.
Der Bundesvorstand kritisiert die Absicht des BMVg, im Rahmen einer Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetztes (SBG) mittelbar auf die Größe und die Zusammensetzung der Personalvertretungen Einfluss zu nehmen. Das Verteidigungsministerium ist der Auffassung, dass die in der Folge der Bundeswehrreform entstandenen neuen Personalvertretungen im Besonderen in der Bundeswehrverwaltung zu groß und zu ineffizient sind. In einer, bei einem Gespräch des Verbandes mit Staatssekretär Gerd Hoofe angeregten und von ihm daraufhin eingerichteten Arbeitsgruppe hat der VBB stets darauf hingewiesen, dass vonseiten des VBB keine Kritik an der Verbesserung von Beteiligungsrechten für Soldatinnen und Soldaten geübt werde. Aber sowohl in den Gesprächen mit dem Staatssekretär, Abgeordneten des Deutschen Bundestages wie auch in seiner Stellungnahme hat der VBB darauf hingewiesen, dass Personalvertretungsrecht Organisationsfolgerecht ist. Eine klassische und zentrale Aufgabe einer Personalvertretung erwächst aus der Beteiligung in Personalangelegenheiten. Hier besteht für die Vertreter der Soldatengruppe kein klassisches Beteiligungsrecht wie bei Arbeitnehmern und Beamten, sondern nur eine Anhörung. Da eine mögliche Verkleinerung der Personalratsgremien überproportional zulasten der zivilen Vertreter in den Personalräten geht, befürchtet der Bundesvorstand eine Überlastung der zivilen Personalräte und damit einhergehend eine Verschlechterung der Personalratsarbeit. Der Bundesvorstand unterstützt die Bundesleitung in der Absicht, in den weiteren Gesprächen auf eine Änderung zu dringen, um so die Qualität der Personalratsarbeit auch in der Zukunft zu gewährleisten.
In Vorbereitung der für das Jahr 2016 anstehenden Personalratswahlen, bekräftigte der Bundesvorstand seine „Berliner Beschlüsse“ (s. Seite 14). Aufgrund der Neuorganisation der Bundeswehr und der Organisationsstruktur der Bundeswehr mussten diese seit 1984 geltenden Vorgaben angepasst werden. Darüber hinaus wurden Entscheidungen zur Durchführung von Wahlvorstandsschulungen getroffen, eine Arbeitsgruppe zur organisatorischen Begleitung der Personalratswahlen eingerichtet sowie ein finanzieller Rahmen für den anstehenden Wahlkampf beschlossen.
Nachdem anlässlich der Frühjahrssitzung mit Kollegen Stefan Hucul der Spitzenkandidat des VBB für den Hauptpersonalrat gewählt wurde, oblag es dem Bundesvorstand, in der Herbstsitzung die Reihung der VBB-Liste bis Platz Nr. 30 vorzunehmen. Da sich im Rahmen eines „Interessenbekundungsverfahrens“ über 100 Kolleginnen und Kollegen für eine Mitarbeit im Hauptpersonalrat gemeldet hatten wurde beschlossen, die weitere Reihung außerhalb der Sitzung durch zwei Mitglieder des Bundesvorstandes vornehmen zu lassen und die Zustimmung des Bundesvorstandes im Wege des Umlaufverfahrens einzuholen.
Für das langjährige Mitglied des Bundesvorstandes, Gerhard Burmeister, war die Herbstsitzung auch seine letzte aktive Teilnahme, da er wegen Erreichens der Altersgrenze Ende Oktober in den wohl- verdienten Ruhestand getreten ist. Über 30 Jahre war Gerhard Burmeister Mitglied des Bundesvorstandes des VBB, über 20 Jahre Mitglied des Hauptpersonalrates (HPR) beim Bundesministerium der Verteidigung, als Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender des HPR und Gruppensprecher der Beamtengruppe. Seine herausragenden Leistungen im HPR hat die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, im Rahmen der Arbeitstagung der Personalräte des BMVg im Frühjahr dieses Jahres durch die Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr in Gold gewürdigt. Der Bundesvertretertag hat Gerhard Burmeister im Oktober 2014 die Ehrenmitgliedschaft in Anerkennung seiner Verdienste um den Verband der Beamten der Bundeswehr verliehen. Der Bundesvorsitzende Wolfram Kamm bedankte sich namens des Bundesvorstandes für die stets loyale und überaus qualifizierte Mitarbeit in den Gremien des Verbandes. Die offizielle Verabschiedung wird traditionell in der nächsten Herbstsitzung des VBB erfolgen.
Im Rahmen eines gemeinsamen Abendessens wurde Gerhard Burmeister für 30 Jahre ununterbrochene Tätigkeit in Funktionen des Verbandes der Beamten der Bundeswehr die Ehrenmedaille verliehen. Daneben wurde dem ehemaligen Landesvorsitzenden von Baden-Württemberg, Wolfgang Reusch, der aus dienstlichen Gründen nicht am Bundesvertretertag 2014 des VBB hatte teilnehmen können, wegen seiner Verdienste um den Verband die Ehrenmitgliedschaft des VBB verliehen. Wolfgang Reusch, wie auch der ehemalige Bereichsvorsitzende von Berlin, Brandenburg, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Freistaat Thüringen, Klaus-Peter Schubert, der ehemalige Bereichsvorsitzende des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Dr. Frank Hintz, sowie der ehemalige Beisitzer im Bundesvorstand, Jürgen Essig, wurden aus dem Bundesvorstand verabschiedet, da sie seit dem Bundesvertretertag 2014 dem Bundesvorstand nicht mehr angehören.