Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) beinhaltet Instrumente, um besonders leistungsstarke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu würdigen. Der § 17 Abs. 2 (TVöD) ermöglicht, die Verkürzung der Stufenlaufzeit und somit einen vorzeitigen Aufstieg in die nächst höhere Erfahrungsstufe.
Der beschleunigte Stufenaufstieg nach § 17 Abs.2 TVöD führt durch das schnellere Erreichen der höheren Entgeltstufen 4 bis 6 zu dauerhaften finanziellen Vorteilen.
Der leistungsabhängige vorzeitige Stufenaufstieg unterstützt insbesondere die Anliegen der Personalentwicklung und nimmt damit längere Zeiträume, Entwicklungslinien und über die Leistungsbewertung im Rahmen eines Leistungsprämiensystems hinausgehende Aspekte in den Blick.
Vorgesetzte sind demnach aufgefordert, die Leistungen sämtlicher unterstellter Tarifbeschäftigter dahingehend regelmäßig und fortlaufend zu werten, ob bei einzelnen Tarifbeschäftigten dauerhaft erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen vorliegen und Anträge auf vorgezogenen Stufenaufstieg an die zuständige personalbearbeitende Dienststelle zu richten.
Leider wurde dieses wertschätzende Instrument in der Vergangenheit viel zu wenig genutzt. Der VBB hat sich daher gegenüber dem Ministerium für eine klarstellende Weisung an alle Dienststellen der Bundeswehr eingesetzt.
Um leistungsstarke Beschäftigte in der Bundeswehr zu fördern hat BMVg am 28. März 2024 einen Erlass Az: P II 7 – APK 18-20-09 herausgegeben, welcher die Anwendung des § 17 Abs. 2 TVöD Bund detailliert erläutert.
Nach einer Evaluierung musste jedoch festgestellt werden, dass der Erlass nur wenig bewirkt hat. Aus diesem Grund hat das BMVg P II 7 am 28. März 2025, also genau 1 Jahr später, ergänzende Hinweise herausgegeben. Die aufgeführten Erläuterungen sollen den Beschäftigungsdienststellen nochmals Klarheit verschaffen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der §17 Abs. 2 TVöD positiv angewendet wird.
Der VBB weist ergänzend zum Erlass hin, dass ein vorgezogener Stufenaufstieg .- entgegen der bisher gängigen Praxis - auch vor dem Erreichen der Hälfte der regulären Stufenlaufzeit möglich ist.
Weitere Hinweise zum Stufenaufstieg entnehmen Sie bitte der Anlage.