29. Juni 2021

Achtung: Änderung bei der Beihilfebearbeitung in Düsseldorf-Aktive

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat uns darüber informiert, dass zum 1. September 2021 die Beihilfestelle Düsseldorf-Aktive (Referat B II 3) aufgelöst wird. In der Beihilfestelle werden bislang die aktiven Bundeswehrbediensteten mit Dienststelle in Nordrhein-Westfalen bearbeitet.

Die Bearbeitung der Beihilfefälle erfolgt zukünftig durch die Beihilfestelle Hannover (Referat B II 1).

Die Beihilfestelle Hannover ist wie folgt zu erreichen:

Bundesverwaltungsamt

Dienstleistungszentrum

Beihilfestelle Hannover

Referat B II 1

Hans-Böckler-Allee 16

30173 Hannover

Telefon: 022899 – 358 64 3410

Fax: 022899 – 358 64 3445

E-Mail: beihilfe-hannover@bva.bund.de

Nutzende der Beihilfe-App Bund brauchen nichts weiter zu veranlassen. Sie werden automatisch zum 01.09.2021 auf die Beihilfestelle Hannover umgestellt. Beihilfeanträge und sonstiger Schriftverkehr sind ansonsten ab diesem Zeitpunkt ausschließlich an das Referat B II 1 in Hannover zu richten.

Ergänzung: 

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat seine Information zum Wechsel der Beihilfebearbeitung von Düsseldorf-Aktive nach Hannover wie folgt ergänzt: 

Früher gab es eine feste Zuordnung für die Zuständigkeit der Beihilfestellen für Bundeswehrangehörige nach deren Dienststellen. So war dies für die Dienststellen in Nordrhein-Westfalen die Beihilfestelle Düsseldorf-Aktive (Referat B II 3).

Inzwischen bleibt die Zuständigkeit der Beihilfestelle allerdings auch bei Wechsel der Bundeswehr-Dienststelle in ein anderes Bundesland bei der bisherigen Beihilfestelle.

Betroffen vom Wechsel von Düsseldorf-Aktive zur Beihilfestelle Hannover ab 1. September 2021 sind also alle aktiven Bundeswehrangehörigen, die bislang von der Beihilfestelle Düsseldorf-Aktive (Referat B II 3) betreut werden.