Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat uns darüber informiert, dass zum 1. September 2021 die Beihilfestelle Düsseldorf-Aktive (Referat B II 3) aufgelöst wird. In der Beihilfestelle werden bislang die aktiven Bundeswehrbediensteten mit Dienststelle in Nordrhein-Westfalen bearbeitet.
Die Bearbeitung der Beihilfefälle erfolgt zukünftig durch die Beihilfestelle Hannover (Referat B II 1).
Die Beihilfestelle Hannover ist wie folgt zu erreichen:
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Hannover
Referat B II 1
Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover
Telefon: 022899 – 358 64 3410
Fax: 022899 – 358 64 3445
E-Mail: beihilfe-hannover@bva.bund.de
Nutzende der Beihilfe-App Bund brauchen nichts weiter zu veranlassen. Sie werden automatisch zum 01.09.2021 auf die Beihilfestelle Hannover umgestellt. Beihilfeanträge und sonstiger Schriftverkehr sind ansonsten ab diesem Zeitpunkt ausschließlich an das Referat B II 1 in Hannover zu richten.
Ergänzung:
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat seine Information zum Wechsel der Beihilfebearbeitung von Düsseldorf-Aktive nach Hannover wie folgt ergänzt:
Früher gab es eine feste Zuordnung für die Zuständigkeit der Beihilfestellen für Bundeswehrangehörige nach deren Dienststellen. So war dies für die Dienststellen in Nordrhein-Westfalen die Beihilfestelle Düsseldorf-Aktive (Referat B II 3).
Inzwischen bleibt die Zuständigkeit der Beihilfestelle allerdings auch bei Wechsel der Bundeswehr-Dienststelle in ein anderes Bundesland bei der bisherigen Beihilfestelle.
Betroffen vom Wechsel von Düsseldorf-Aktive zur Beihilfestelle Hannover ab 1. September 2021 sind also alle aktiven Bundeswehrangehörigen, die bislang von der Beihilfestelle Düsseldorf-Aktive (Referat B II 3) betreut werden.