Die aktualisierte AR 2410/5 stellt klar, dass grundsätzlich jede/r Dienstellenleiter/in Beauftragte/r für den Haushalt (BfdH) ist, auch in militärischen Dienststellen (milDst). Alternativ kann die Funktion des BfdH auch durch Beschäftigte der eigenen Dienststelle oder durch Beschäftigte des zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) oder Bundeswehrverwaltungsstelle (BWVSt) wahrgenommen werden.
Diese Flexibilisierung hat Auswirkungen auf die Dienstpostenstruktur der BwDLZ und BWVSt und wirft Fragen zur organisatorischen Umsetzung auf.
Offene Punkte u.a.:
Position der VBB-Fraktion
Die VBB-Fraktion lehnt die geplanten Änderungen in dieser Form ab und setzt sich für die Beibehaltung der bisherigen und bewährten Regelung ein. Die geplante Änderung kann zu Intransparenz und strukturellen Belastungen führen.
Wir werden weiter über den Fortgang informieren.