06. Oktober 2025

VBB Fraktion im HPR informiert:

Allgemeine Regelung (AR)-2410/5 Beauftragter für den Haushalt – Beteiligung des HPR

Die aktualisierte AR 2410/5 stellt klar, dass grundsätzlich jede/r Dienstellenleiter/in Beauftragte/r für den Haushalt (BfdH) ist, auch in militärischen Dienststellen (milDst). Alternativ kann die Funktion des BfdH auch durch Beschäftigte der eigenen Dienststelle oder durch Beschäftigte des zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) oder Bundeswehrverwaltungsstelle (BWVSt) wahrgenommen werden.

Diese Flexibilisierung hat Auswirkungen auf die Dienstpostenstruktur der BwDLZ und BWVSt und wirft Fragen zur organisatorischen Umsetzung auf.

Offene Punkte u.a.:

  • Rechnungslegung / HKR-Verfahren: Wie und wo soll die Bearbeitung erfolgen, wenn der BfdH in der milDst verortet ist?
  • Rückführung des BfdH ins BwDLZ / BWVSt bei Wechsel der Leitung einer milDst: Wie soll die Umsetzung personell und organisatorisch erfolgen?

Position der VBB-Fraktion

Die VBB-Fraktion lehnt die geplanten Änderungen in dieser Form ab und setzt sich für die Beibehaltung der bisherigen und bewährten Regelung ein. Die geplante Änderung kann zu Intransparenz und strukturellen Belastungen führen.

Wir werden weiter über den Fortgang informieren.