Keine Antragstellung für Bundesbeamte erforderlich
Die aktuelle dbb-Information vom 29. Oktober 2025 (Info-Nr. 23/2025) befasst sich erneut mit der Frage der amtsangemessenen Alimentation und der haushaltsnahen Geltendmachung im Haushaltsjahr 2025. Hintergrund ist, dass in mehreren Ländern weiterhin Unsicherheiten bestehen und dort teilweise Musteranträge erforderlich sein können. Die vom dbb bereitgestellten Muster sind daher ausschließlich für Landes- und Kommunalbereiche vorgesehen.
Für den Bundesbereich besteht hingegen keine Notwendigkeit einer Antragstellung oder Widerspruchserhebung. Grundlage ist das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 14. Juni 2021 (D3-30200/94#21 – 178#6), in dem der Bund seit dem Jahr 2021 ausdrücklich auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung sowie auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 im Bundesbereich nicht mehr erforderlich.
Die im aktuellen dbb-Hinweis erwähnten Musteranträge sind folglich nicht für Bundesbeamte bestimmt. Auch für das Haushaltsjahr 2025 ist kein eigenes Tätigwerden erforderlich. Bereits eingereichte Widersprüche werden weiterhin ruhend behandelt, bis die gesetzgeberische Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abgeschlossen ist.