24. August 2019

Angenehmer Informationsaustausch beim Wehrbeauftragten

  • VBB-Bundesvorsitzender und Stellvertreter im Gespräch mit dem Wehrbeauftragten
    v.l.n.r.: W. Kamm, Dr. H.-P- Bartels, Dr. H. Liesenhoff

Der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), Wolfram Kamm hat zusammen mit seinem Stellvertreter, Dr. Hans Liesenhoff den zwölften Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels an seinem Dienstsitz in Berlin besucht. Seit 1998 gehört Dr. Bartels dem Deutschen Bundestag an, zuletzt als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses. Er genießt parteiübergreifend hohe Anerkennung als profunder Kenner der Bundeswehr.

Der Wehrbeauftragte wird nach Artikel 45b des Grundgesetzes als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Er nimmt eine besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein. Dabei ist der Wehrbeauftragte weder Mitglied des Bundestages noch Beamter. Tätig wird der Wehrbeauftragte aus eigener Initiative, auf Weisung des Deutschen Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Jede Soldatin/jeder Soldat hat die Möglichkeit, sich direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an den Wehrbeauftragten zu wenden. Breite Beachtung findet der jeweilige Jahresbericht des Wehrbeauftragten über den inneren Zustand der Bundeswehr.

Aktuelle Schnittmengen zwischen den Interessen des VBB im „Auftrag seiner Mitglieder“ und dem Wehrbeauftragten als „Anwalt der Soldaten“ wurde bei dessen Workshop „Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr“ identifiziert. Konkret geht es um eine Initiative des Wehrbeauftragten, attraktivere Bedingungen für länger dienende Soldaten auf Zeit zu schaffen, damit das dortige Personalfehl abgemildert wird. Eine Möglichkeit wäre das Angebot einer qualifizierten Weiterverwendung in der Bundeswehrverwaltung. Das ist sicher eine gute Idee, die allerdings weitere Überlegungen notwendig macht. Aufgrund der langjährigen funktionalen Bekanntschaft von Dr. Bartels und unserem Bundesvorsitzenden wurde daraus ein Informationsaustausch im kleinen Kreis bei angenehmer Atmosphäre.

Der Beginn eines Dienstverhältnisses in der Bundeswehrverwaltung nach einer militärischen Dienstzeit wird seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Wenn Instrumente gefunden werden, qualifiziertes Personal zu halten und Expertise in der Bundeswehr zu behalten, ist das zu begrüßen und hilft dem Bestandspersonal. Dabei hat der Wehrbeauftragte unsere Unterstützung. Als Berufsverband fordert der VBB allerdings auch die unbedingte Gleichbehandlung des Bestandspersonals gegenüber „Quereinsteigern“, was durch die unterschiedlichen Berufswege zivil gegenüber militärisch in der praktischen Umsetzung herausfordernd werden kann. Um es auf den Punkt zu bringen: „Equal pay“ gilt nicht nur für die Geschlechter, sondern auch für die Statusgruppen, sofern die Bedingungen vorliegen! Das hat etwas mit dem Empfinden von sozialer Gerechtigkeit und Wertschätzung zu tun, also mit unserer Organisationskultur. Beide Gesprächsparteien hielten am Ende des offenen Gesprächs mit weiteren Themenschwerpunkten fest, dass der konstruktive Konsens die Diskussion dominiert hat. Wir danken Dr. Bartels, dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages für diesen Informationsaustausch und wir bleiben gerne in Kontakt. Der Wehrbeauftragte ist eben nicht nur für Soldatinnen und Soldaten da!