31. Mai 2023

Anpassung der Aufwandsentschädigung für Praktikantinnen und Praktikanten in der Bundesverwaltung

In der Runde der zuständigen Abteilungsleiter (AL-Z-Runde) der Bundesressorts wurde kürzlich die Höhe der Aufwandsentschädigung für Praktikanten gemäß der Praktikantenrichtlinie des Bundes diskutiert. Aktuell liegt der monatliche Mindestbetrag bei 300 €, und es wurde festgestellt, dass eine Anpassung notwendig ist.

Die vorgeschlagene Maßnahme sieht vor, den monatlichen Mindestbetrag ab dem 1. Januar 2024 auf 450 € anzuheben. Einige Ressorts haben diese Anhebung bereits umgesetzt oder planen dies in naher Zukunft. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung für die gesamte Bundesverwaltung, einschließlich der Ressorts und ihrer Geschäftsbereichsbehörden, gelten würde. Dennoch behalten die einzelnen Dienststellen die Möglichkeit, die Aufwandsentschädigung in anderer Höhe zu zahlen.

Die Anpassung zielt darauf ab sicherzustellen, dass Praktika weiterhin ungeachtet der finanziellen Ressourcen der Dienststellen durchgeführt werden können. Praktika spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewinnung von Nachwuchskräften und der Verbindung von Theorie und Praxis im Rahmen eines Bachelor-Studiums, wie es im Bologna-Prozess gefördert wird.

Es ist zu beachten, dass der zusätzliche Mittelbedarf, der durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung entsteht, innerhalb des Einzelplans erwirtschaftet werden muss. Es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.

Der VBB unterstützt die vorgeschlagene Anpassung der Aufwandsentschädigung und erkennt die Bedeutung von Praktika als essenzielles Instrument zur Nachwuchsgewinnung und zur engeren Verknüpfung von Theorie und Praxis an.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230530.html