Der Zugang von Meistern und Technikern in den gehobenen technischen Verwaltungsdienst und naturwissenschaftlichen Dienst rückt näher!
Das BMI hat die Bundeslaufbahnverordnung novelliert. Es hat seinen Zeitplan eingehalten und Ende Oktober die Verbände zur Stellungnahme aufgefordert. Im November wird es noch zu einem Beteiligungsgespräch kommen. Da es sich um eine Rechtsverordnung und nicht um ein Gesetz handelt, kann das Ziel eines In-Kraft-Tretens im Jahr 2024 noch gelingen.
Wir zitieren das BMI auszugsweise:
„Die für die Erarbeitung des Entwurfs sehr hilfreichen Ergebnisse aus der Abfrage hatten wir in einem Ergebnisbericht vorgestellt (Anmerkung: wir hatten berichtet).
Für Personen mit den Fortbildungsabschlüssen Bachelor Professional und Master Professional wird in § 27 Abs. 6 ein Sonderzugang im gehobenen technischen Verwaltungsdienst und im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst geschaffen.
Es handelt sich um Laufbahnen, in denen heute oder in absehbarer Zukunft ein Bewerberinnen- und Bewerbermangel besteht oder in denen typischerweise nur eine eingeschränkte Verwendungsbreite gefordert wird.“
In Abänderung der ersten Fassung, die im Ergebnisbericht veröffentlicht wurde, soll nun die hauptberufliche Tätigkeit von einem Jahr und sechs Monaten, welche nach § 24 Absatz 1 zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung vorausgesetzt wird, zusätzlich zu der an die Stelle des Bachelors tretenden Qualifikation (hauptberufliche Tätigkeit) abzuleisten werden, so dass insgesamt eine hauptberufliche Tätigkeit von drei Jahren bei einem Bachelor Professional nachzuweisen ist.