20. März 2026

Anpassung der Sonderurlaubsverordnung – Fortschreibung der Kindkranktage für Beamtinnen und Beamte im Jahr 2026

Die Bundesregierung hat eine wichtige Anpassung der Sonderurlaubsverordnung beschlossen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Beamtinnen und Beamte des Bundes weiter stärkt. Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) wird der Anspruch auf Sonderurlaub bei Erkrankung eines Kindes für das Jahr 2026 fortgeschrieben. Diese Regelung orientiert sich an den bereits für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte geltenden Bestimmungen des § 45 Absatz 2a SGB V.

Hintergrund 

Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden die Kindkranktage für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Beamtinnen und Beamte des Bundes vorübergehend erhöht. Diese Regelung wurde zunächst für die Jahre 2024 und 2025 verlängert. Angesichts der weiterhin erhöhten Krankheitslast bei Kindern, insbesondere durch akute Atemwegserkrankungen, hat die Bundesregierung beschlossen, die erhöhte Anzahl der Kindkranktage auch für das Jahr 2026 beizubehalten.

Neue Regelungen für das Jahr 2026

Die Änderung der Sonderurlaubsverordnung sieht vor, dass Beamtinnen und Beamte des Bundes im Jahr 2026 Anspruch auf bis zu 13 Arbeitstage Sonderurlaub pro Kind haben. Für alle Kinder zusammen beträgt der Anspruch maximal 30 Arbeitstage. Alleinerziehende Beamtinnen und Beamte können bis zu 26 Arbeitstage pro Kind und maximal 60 Arbeitstage für alle Kinder im Jahr 2026 in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist auf das Kalenderjahr 2026 befristet und wird am 1. Januar 2027 aufgehoben.

Fazit

Die Fortschreibung der Kindkranktage für Beamtinnen und Beamte des Bundes verfolgt das Ziel, die Gleichbehandlung der Statusgruppen im öffentlichen Dienst zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Die Änderung der Sonderurlaubsverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Beamtinnen und Beamten des Bundes, die familiäre Sorgeverpflichtungen haben. Sie stellt sicher, dass auch diese Statusgruppe von den erhöhten Kindkranktagen profitieren kann, die für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bereits gelten.

Zum Weiterlesen:

Kinderkrankengeld | Kreutz: „Positives Signal für Familien“ | dbb-frauen.de