26. November 2025

VBB Fraktion im HPR informiert

Anwendung von Instrumenten zur Personalgewinnung und -bindung von Tarifbeschäftigten

Die Bundeswehr steht aufgrund des Fachkräftemangels unter starkem Konkurrenzdruck am Arbeitsmarkt. Um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, sollen Zulagen aktiv als bewährtes Instrument eingesetzt werden.

Obwohl die Nutzung der Zulagenmöglichkeiten weiter ausgebaut wurde, lässt die fortlaufende Evaluierung weitere Potentiale zur Optimierung erkennen und gibt Anlass für klarstellende Hinweise zur Anwendung. Dabei geht es in gleicher Weise darum, die Akzeptanz zu steigern, als auch die allseitige Handlungssicherheit zu festigen.

Am 1. Oktober 2025 hat BMVg A I 6 im Erlasswege weitere Hinweisen zur optimierten Anwendung dieser Zulagenmöglichkeiten festgelegt.

Folgende Instrumente stehen zur Personalgewinnung zur Verfügung:

a) Stufenzuordnung in der Entgeltgruppe:

  • Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung
  • Berücksichtigung förderlicher Zeiten zur Deckung des Personalbedarfs
  • Einstellung im Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
  • Übertarifliche Stufenzuordnung für bestimmte Berufsgruppen

b) Zulagen:

  • Personalgewinnungszulage
  • Fachkräftezulage

Folgende Instrumente stehen zur Personalbindung zur Verfügung:

a) Stufenzuordnung in der Entgeltgruppe

  • Übertarifliche Stufenzuordnung für bestimmte Berufsgruppen

b) Zulagen

  • Personalbindungszulage
  • Fachkräftezulage

Welchem Personenkreis kann die Zulage zur Personalgewinnung gezahlt werden?

Zur Deckung des Personalbedarfs kann besonders benötigten Beschäftigten die Zulage gezahlt werden. Die Möglichkeit ist grds. nicht auf eine bestimmte Entgeltgruppe beschränkt. Gleichwohl wird die Anwendung insbesondere in Betracht kommen, wenn Kriterien wie belegte Spezial-kenntnisse, Vor- und Ausbildung, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen, Sonderausbildungen oder verwendbare Zusatzqualifikationen vorliegen.

Welchem Personenkreis kann die Zulage zur Personalbindung gezahlt werden?

Zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten eine Zulage gezahlt werden, wenn der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber glaubhaft gemacht wird. Die Möglichkeit ist grds. nicht auf eine bestimmte Entgeltgruppe beschränkt. Gleichwohl wird die Anwendung insbesondere in Betracht kommen, wenn Kriterien wie belegte Spezialkenntnisse, Vor- und Ausbildung, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen, Sonderausbildungen oder verwendbare Zusatzqualifikationen vorliegen.

Die Fachkräftezulage zielt u.a. auf nachfolgende Bereiche und Entgeltgruppen ab:

  • Beschäftigte in der Informationstechnik in der Entgeltgruppe 10-15
  • Ingenieurinnen und Ingenieure in der Entgeltgruppe 10-15
  • Beschäftigte im Pflegedienst in der Entgeltgruppe 9b – 12 und P7-P9
  • Geprüfte Meisterinnen und Meister
  • Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker

Der Erfolg in der Gewinnung und Bindung qualifizierter Tarifbeschäftigter durch die dafür geschaffenen Zulagenmöglichkeiten ist von einem aktiven und abgestimmten Zusammenwirken aller beteiligten Stellen abhängig.

Das erfordert sowohl eine breite Informationslage bei allen Beteiligten, als auch einen engen kommunikativen Austausch zwischen den Tarifbeschäftigten, den unmittelbar Vorgesetzten, den personalkoordinierenden Stellen der Beschäftigungsdienststellen und den personalbearbeitenden Stellen.