Die Bundeswehr steht aufgrund des Fachkräftemangels unter starkem Konkurrenzdruck am Arbeitsmarkt. Um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, sollen Zulagen aktiv als bewährtes Instrument eingesetzt werden.
Obwohl die Nutzung der Zulagenmöglichkeiten weiter ausgebaut wurde, lässt die fortlaufende Evaluierung weitere Potentiale zur Optimierung erkennen und gibt Anlass für klarstellende Hinweise zur Anwendung. Dabei geht es in gleicher Weise darum, die Akzeptanz zu steigern, als auch die allseitige Handlungssicherheit zu festigen.
Am 1. Oktober 2025 hat BMVg A I 6 im Erlasswege weitere Hinweisen zur optimierten Anwendung dieser Zulagenmöglichkeiten festgelegt.
Folgende Instrumente stehen zur Personalgewinnung zur Verfügung:
a) Stufenzuordnung in der Entgeltgruppe:
b) Zulagen:
Folgende Instrumente stehen zur Personalbindung zur Verfügung:
a) Stufenzuordnung in der Entgeltgruppe
b) Zulagen
Welchem Personenkreis kann die Zulage zur Personalgewinnung gezahlt werden?
Zur Deckung des Personalbedarfs kann besonders benötigten Beschäftigten die Zulage gezahlt werden. Die Möglichkeit ist grds. nicht auf eine bestimmte Entgeltgruppe beschränkt. Gleichwohl wird die Anwendung insbesondere in Betracht kommen, wenn Kriterien wie belegte Spezial-kenntnisse, Vor- und Ausbildung, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen, Sonderausbildungen oder verwendbare Zusatzqualifikationen vorliegen.
Welchem Personenkreis kann die Zulage zur Personalbindung gezahlt werden?
Zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten eine Zulage gezahlt werden, wenn der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber glaubhaft gemacht wird. Die Möglichkeit ist grds. nicht auf eine bestimmte Entgeltgruppe beschränkt. Gleichwohl wird die Anwendung insbesondere in Betracht kommen, wenn Kriterien wie belegte Spezialkenntnisse, Vor- und Ausbildung, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen, Sonderausbildungen oder verwendbare Zusatzqualifikationen vorliegen.
Die Fachkräftezulage zielt u.a. auf nachfolgende Bereiche und Entgeltgruppen ab:
Der Erfolg in der Gewinnung und Bindung qualifizierter Tarifbeschäftigter durch die dafür geschaffenen Zulagenmöglichkeiten ist von einem aktiven und abgestimmten Zusammenwirken aller beteiligten Stellen abhängig.
Das erfordert sowohl eine breite Informationslage bei allen Beteiligten, als auch einen engen kommunikativen Austausch zwischen den Tarifbeschäftigten, den unmittelbar Vorgesetzten, den personalkoordinierenden Stellen der Beschäftigungsdienststellen und den personalbearbeitenden Stellen.