07. Mai 2026

Laufbahn im öffentlichen Dienst

Arbeitskraft absichern!

Wer die Erwerbsfähigkeit schützt, sichert seine finanzielle Grundlage – am besten rechtzeitig und bedarfsgerecht

Das Statistische Bundesamt erfasst laufend Daten über Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Die Zahlen für 2025 wurden noch nicht veröffentlicht, es ist aber nicht anzunehmen, dass es gegenüber den Werten von 2024 eine Trendwende gibt. Diese wiesen aus, dass 17 Prozent der Neupensionierten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Hört sich abstrakt an? Klarer wird dies: Rechnerisch scheiden täglich 26 Männer und Frauen unfreiwillig aus dem Dienst aus. Hinter jedem Fall steckt ein persönliches Schicksal, das ohne getroffene Vorsorge gravierende Folgen mit sich bringen kann. Auch wenn die Risiken bekannt sind, stehen zu Beginn der Berufslaufbahn meist andere Themen im Vordergrund. Menschlich verständlich, aber der persönlichen Absicherung abträglich. Denn eines hat man eigentlich nicht: Zeit. Gerade zu Beginn der Laufbahn besteht nur eingeschränkter Schutz und Versorgungsansprüche sind noch nicht ausreichend aufgebaut.

Wichtig für alle

Für Beamte auf Widerruf oder Probe ist die Situation kaum besser als die von Arbeitnehmern. Wer aufgrund von Krankheit oder Unfall der Entscheidung des Dienstherrn zufolge dienstunfähig ist oder entlassen wird, steht ohne Ruhegehalt da. Selbst dienstunfähige Beamte auf Lebenszeit haben mit der Mindestversorgung von rund 2 000 Euro Probleme, den gewohnten Lebensstandard zu halten. 

Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, die nach 1961 geboren wurden, besteht kein gesetzlicher Berufsunfähigkeitsschutz. Im Ernstfall greift lediglich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die meist niedrig ausfällt. Zudem kann eine Verweisung auf andere Tätigkeiten erfolgen – unabhängig von Qualifikation oder bisherigem Beruf. Ein Anspruch besteht grundsätzlich nur, wenn in den letzten drei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung durchgehend gearbeitet wurde und insgesamt mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden (Ausnahmen gelten bei Arbeitsunfällen). Vor diesem Hintergrund kommt der frühzeitigen Auseinandersetzung mit der Absicherung der eigenen Arbeitskraft für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten große Bedeutung zu. Sie trägt dazu bei, rechtzeitig geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. 

Auf Expertise setzen

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung, exklusiver Kooperationspartner des dbb vorsorgewerk rund um Absicherung, hat für alle Berufsstarter in den öffentlichen Dienst bedarfsgerechte Angebote konzipiert, mit denen die Versorgungslücken passgenau zu besonders fairen Konditionen geschlossen werden können. 

| Beamtenkarriere | Die „DU SmartFlex“ der DBV – DU ist die Abkürzung für Dienstunfähigkeit – richtet sich an Beamte auf Probe oder auf Widerruf. Sie beginnt mit einem niedrigen Beitrag und hoher DU-Rente. Diese wird nach der Verbeamtung auf Lebenszeit abgesenkt. Wer sich für die „Dienstanfänger- Police“ (DAP) entscheidet, sorgt zusätzlich finanziell fürs Alter vor: Bei Dienstunfähigkeit endet die Leistung dann nicht mit Erreichen des Pensionsalters. 

| ÖD-Azubis | Für Auszubildende im öffentlichen Dienst gibt es bei der DBV die „Starter- BU“ – hier steht BU für Berufsunfähigkeit. Beruhigend: Falls man sich später für eine Beamtenlaufbahn entscheidet, kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in die DAP gewechselt werden.

Achtung Falle: Eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte nicht sinnvoll. Viele BU-Policen „von der Stange“ erwähnen den Sonderfall Dienstunfähigkeit nicht einmal. Zur Absicherung sollte man daher auf Versicherer setzen, die, wie die DBV, nachweislich die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes berücksichtigen und spezielle Dienstunfähigkeitsversicherungen anbieten. Bei der DBV ist ohne Mehrbeitrag bei allen Policen stets die wichtige, allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel inkludiert. Und wer bisher seine Absicherung nicht auf den Weg gebracht hat, erhält optimal passende Angebote für den Stand seines Berufslebens auch „nachträglich“. 

Jetzt handeln 

Die Mitgliederagentur des dbb vorsorgewerk berät zur Absicherung der Arbeitskraft telefonisch unter 030.40816444 und erstellt Angebote mit bis zu 5,5 Prozent Beitragsvorteil für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen. Auf Wunsch vermittelt sie Berater vor Ort.

Alles auch online auf www.dbb-vorteilswelt.de/arbeitskraft