03. September 2021

Auf eine Tasse Kaffee in der Geschäftsstelle des VBB

Am 23. August konnte die Bundesvorsitzende des VBB, Imke v. Bornstaedt-Küpper, den Bonner Direktkandidaten der FDP für den Bundestag, Alexander Graf Lambsdorff, begrüßen.

Er ist bereits Mitglied des Deutschen Bundestages und unter anderem stellvertretendes Mitglied des Verteidigungsausschusses. Da er zudem als junger Mann zwei Jahre bei einem Panzeraufklärungsbataillon gedient hatte,  bewegte er sich sozusagen auf bekanntem Terrain.

Graf Lambsdorff stand noch unter dem Eindruck eines Truppenbesuches in Litauen und hatte die Frage mitgebracht, wer für die Truppe in Litauen Klimageräte beschafft. Wir befanden uns sofort mittendrin in dem Zusammenspiel von Truppe und Bundeswehrverwaltung und waren schnell bei grundsätzlichen Fragestellungen wie der Unterscheidung zwischen der Beschaffung von handelsüblicher und militärspezifischer Ware, sowie den Besonderheiten im Ausland. Klar war jedoch, dass auch die Bundeswehr an die Regeln des Vergaberechts gebunden ist und nicht frei schalten und walten kann. Wir hatten hier eine Schnittmenge zwischen Bundeswehrthemen und der europapolitischen beruflichen Vergangenheit von Graf Lambsdorff gefunden: das Vergaberecht.

Obligatorisch war die Frage nach Bonn/Berlin. Graf Lambsdorff wies darauf hin, dass gegenüber der UN vor der Entscheidung über die Ansiedlung von internationalen Institutionen die Zusage gemacht worden war, dass in Bonn eine fortgesetzte ministerielle Präsenz sichergestellt ist. Die Zukunft von Bonn als  zweites bundespolitisches Zentrum sei damit keine rein innerdeutsche Diskussion, sondern habe auch Auswirkungen auf die Ansiedlung weiterer UN Institutionen. Ein Aspekt, der leicht übersehen wird, aber für die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik nicht unerheblich ist.

Rein innerdeutsch war dann jedoch das letzte Thema, nämlich die Arbeitsteilung zwischen Streitkräften und Verwaltung. Die Fraktion der FDP hatte vor kurzem eine Kleine Anfrage zu Bundeswehrthemen gestellt, die auch diesen Aspekt berührt. Da die Antwort der Bundesregierung erst kurz nach unserem Gespräch veröffentlicht wurde, wussten wir noch nicht, dass sich die Bundesregierung in der Antwort klar für die Einhaltung des Trennungsgebotes des Grundgesetzes positioniert. Aber auch Graf Lambsdorff unterstrich die unterschiedlichen Kernaufgaben zwischen den Streitkräften einerseits und der Bundeswehrverwaltung andererseits.