Der Arbeitskreis Technik (AKT) des Bereiches IX unter Leitung von TRAI Muth hat sich mit den verschiedenen Aufstiegsverfahren für den technischen Dienst nach der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) beschäftigt.
In mehreren Sitzungen wurden die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert, Abhängigkeiten zu weiteren Vorschriften eruiert und die momentan angewandten Verfahren beleuchtet.
Das Ergebnis ist eine Handreichung, die die betroffenen §§ 24, 27 und 35-39 zu den Aufstiegsverfahren nach der BLV anschaulich zusammenfasst und interessierten Beschäftigten als Hilfestellung dienen kann.
Diese Handreichung ist hier abrufbar: