Aufgrund vieler Nachfragen unserer Mitglieder hat der VBB dieses Thema aufgegriffen und setzt sich im Zusammenwirken mit der Amtsseite erfolgreich für ein konstruktives und rechtssicheres Verfahren im Interesse der betroffenen Beschäftigten ein.
Worum geht es:
Der VBB hat seit über zwei Jahren die Vereinfachung und Verschlankung des Personalentwicklungskonzeptes verlangt. In vielen konstruktiven Gesprächen mit den wechselnden Leitungen des BMVg ist es durch erfolgreiche Verbandsarbeit im Interesse der Beamtinnen und Beamten gelungen, etliche Pflichttore wie Verwendungswechsel und Mindeststehzeiten abzuschaffen. Die Vorschrift ist am 4. Juni 2024 in Kraft getreten.
Die Neuregelung hat in allen Laufbahnen bereits zu einer Vielzahl von Beförderungen geführt. Bei manchen gebündelten Dienstposten, wie bei A 7/ A 8, wird es aufgrund der großen Anzahl von Beamtinnen und Beamten nicht überall unverzüglich zu Beförderungen kommen, weil sich der Planstellenumfang im Jahr 2024 nicht verändert.
Für diese knapp 800 Kolleginnen und Kollegen stehen im Jahr 2024 lediglich 340 Planstellen nach A 8 BBesG zur Verfügung. In einer solchen Planstellensituation ist es grundsätzlich erforderlich, auf der Grundlage aktueller Beurteilungen eine Reihungsliste zu erstellen, damit eine rechtskonforme Planstellenvergabe, d.h. Beförderung nach A 8 BBesG, erfolgen kann.
Die Amtsseite will den Beurteilungstermin auf den 30.September 2024 vorziehen, weil der Stichtag für die reguläre Beförderung erst der 31. Januar 2025 wäre. Grundsätzlich begrüßen wird diesen Weg. Allerdings haben wir nach unseren bisherigen Erfahrungen mit dem Beurteilungsverfahren Zweifel, ob die für 2024 verfügbaren Planstellen noch in diesem Jahr vergeben werden können.
Der VBB hat sich daher gegenüber der Amtsseite dafür eingesetzt, dass diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits jetzt und im Laufe des Jahres 2024 nach dem alten PEK 2024 zur Beförderung anstehen, unverzüglich befördert werden. Hier haben wir eine schnelle Übergangsregelung von der Amtsseite gefordert.
Für 2025 wird ein besserer Planstellenumfang erwartet, so dass insgesamt wesentlich früher als bisher befördert werden wird.